Guten Tag Frau Bader,
Der Vertrag meines Partner läuft aus, er würde gerne im Anschluss Elternzeit nehmen. Unsere Frage ist nun, ob er sich mit der Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertrages arbeitslos melden sollte oder ob er zunächst seine 2 Monate Elternzeit nimmt und sich dann arbeitslos meldet?
Er hätte doch Anspruch auf ALG für einen bestimmten Zeitraum, wenn er zu Hause bliebe mit dem Kind und ich wieder - in Teilzeit- arbeiten ginge, oder wird dann mein Gehalt mit angerechnet?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
von
HannaEmilia
am 13.11.2017, 03:44
Antwort auf:
Vater- befristeter Vertrag , besser Elterngeld oder AlG ?
Hallo,
besser nimmt der erste Elternzeit und meldet sich dann arbeitssuchend. Während der Elternzeit wird das Arbeitslosengeld eins sozusagen aufgehoben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2017
Antwort auf:
Vater- befristeter Vertrag , besser Elterngeld oder AlG ?
Bei ALG I wird dein Gehalt nicht mit angerechnet. Allerdings bekommt dein Mann kein ALG I zur Betreuung eures Kindes. Für ALG I muss es grundsätzlich möglich sein arbeiten zu gehen, d.h. die Betreuung muss - durch wen auch immer - gesichert sein.
von
chrissicat
am 13.11.2017, 05:14