Summy67
Hallo Frau Bader, Bei mir handelt es sich um einen befristeten Jahresvertrag, der zum 31.10.18 ausläuft. Nun bin ich jetzt schwanger und mein ET ist der 18.11.18. Mein letzter Arbeitstag ist der 07.10.18 dann bin ich im Mutterschutz Nun zu meinen Fragen 1) habe ich Recht auf Elterngeld? 2) wenn ja, muss ich die Elternzeit bei meinem Ag trotzdem beantragen? 3) und wie läuft das eigentlich ab , wenn mein Vertrag Ende Oktober ausläuft , wer zahlt mir was ab Anfang November und den Rest des Mutterschutzes nach der Entbindung? 4) wir sind nicht verheiratet, wie ist es mit den Beiträgen der Krankenkasse?, muss ich mich selbst versichern? Ich bedanke mich schonmal im Voraus Mfg
Hallo, 1. Ja 2. Nein 3. Die KK in Höhe von Krankengeld 4. Sie sind beitragsfrei weiter versichert, solange Sie eG bekommen - also besser auf EG-Plus aufsplitten lassen. Liebe Grüße NB
-Talia-
1) ja klar 2) kannst du gar nicht. Ohne AG keine Elternzeit. Du bist dann Hausfrau mit EG- Bezug 3) ab 01.11. bis zum Ende der Schutzfrist zahlt die Krankenkasse dir Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld 4) solange du EG bekommst, bist du beitragsfrei versichert, danach musst du dann selber sehen. Je nach dem, wann du auch wieder arbeiten willst, könntest du EG plus wählen, um länger EG zu beziehen oder eben wieder versicherungspflichtig arbeiten oder vielleicht heiraten ;)
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