Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch nicht und werde ich im Laufe des ersten Elternzeitjahres suchen). Sprich das erste Jahr möchte ich vom Elterngeld leben. Für das zweite Jahr möchte ich Elterngeld Plus bzw. den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. 1) Ich beantrage in der ersten Woche nach meiner Entbindung Elternzeit bei meinen AG für die Zeit nach dem Mutterschutz (7-Wochen Frist). Nach meinem Verständnis kann ich dann nur bis zum 31.03.2023 Elternzeit beim AG beantragen, da ich ja nur bis dahin angestellt bin - verstehe ich das richtig? 2) Wenn ich nur bis zum 31.03.2023 beim AG Elternzeit beantrage, wo beantrage ich dann für die restliche Zeit der zwei Jahre Elternzeit? Beim Arbeitsamt ? Oder beantrage ich beim AG für die gesamten zwei Jahre Elternzeit obwohl ich dort gar nicht mehr angemeldet bin? Wie gehe ich da richtig vor? (ich habe auch schon beim Arbeitsamt angerufen. Die wissen, dass ich nur befristet angestellt bin und meinten, dass eine einfache Mitteilung an das Arbeitsamt reicht - so ganz sicher war sich der Angestellte aber nicht.) 3) Anspruch auf Elternzeit habe ich, auch wenn mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet - ist das richtig? 4) Wenn ich Elterngeld erhalte, dann bin ich ja auch krankenversichert - unabhängig davon ob ich in einer Anstellung bin - das Elterngeld läuft weiter. Ist diese Information richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Beste Grüße
von chrissi_sh1 am 15.08.2022, 17:41