Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld bei befristeten Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld bei befristeten Vertrag

chrissi_sh1

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Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch nicht und werde ich im Laufe des ersten Elternzeitjahres suchen). Sprich das erste Jahr möchte ich vom Elterngeld leben. Für das zweite Jahr möchte ich Elterngeld Plus bzw. den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. 1) Ich beantrage in der ersten Woche nach meiner Entbindung Elternzeit bei meinen AG für die Zeit nach dem Mutterschutz (7-Wochen Frist). Nach meinem Verständnis kann ich dann nur bis zum 31.03.2023 Elternzeit beim AG beantragen, da ich ja nur bis dahin angestellt bin - verstehe ich das richtig? 2) Wenn ich nur bis zum 31.03.2023 beim AG Elternzeit beantrage, wo beantrage ich dann für die restliche Zeit der zwei Jahre Elternzeit? Beim Arbeitsamt ? Oder beantrage ich beim AG für die gesamten zwei Jahre Elternzeit obwohl ich dort gar nicht mehr angemeldet bin? Wie gehe ich da richtig vor? (ich habe auch schon beim Arbeitsamt angerufen. Die wissen, dass ich nur befristet angestellt bin und meinten, dass eine einfache Mitteilung an das Arbeitsamt reicht - so ganz sicher war sich der Angestellte aber nicht.) 3) Anspruch auf Elternzeit habe ich, auch wenn mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet - ist das richtig? 4) Wenn ich Elterngeld erhalte, dann bin ich ja auch krankenversichert - unabhängig davon ob ich in einer Anstellung bin - das Elterngeld läuft weiter. Ist diese Information richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo. 1. Genau, Sie können nur bis zum Ende des Vertrages EZ beantragen. 2. Danach sind Sie nicht mehr in EZ. Der Agentur f Arbeit würde ich Meldung machen. 3. Anspruch haben Sie, solange ein Vertrag besteht. 4. Solange Sie Eg beziehen, sind Sie beitragsfrei versichert. Aber Sie können entweder 12 Mo Basis-EG nehmen (davon wird automatisch das MG angerechnet) oder 2/3 Monate Basis (die MG-Monate und den Rest wahlweise als Basis oder Bonus-Monat Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Im zweiten Jahr kannst du kein Elterngeld beziehen, wenn du im ersten Jahr schon 12 Monate Basis Elterngeld bezogen hast. Nicht genommene Elternzeit bleibt dir bis zum 8. Geburtstag des Kindes erhalten


Himbeere2008

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In manchen Bundesländern z.B. Berlin musst du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen.


chrissi_sh1

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Danke Frau Bader und an alle anderen für die Infos!


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