Prospero
Hallo, meine Frau und ich werden im Oktober das erste mal Eltern. Ich habe als Vater einen befristeten Vertrag, der bis 31.12 läuft - Verlängerung sehr unwahrscheinlich. Meine Frage nun: Wenn ich ab Geburt in Elternzeit gehe und mein Vertrag 2Monate später ausläuft, erhalte ich dann weiter 1800€ Elterngeld (bis max. 12 Monate) oder muss ich mich ab Januar Arbeitslos melden inkl. ALG 2 und Bewerbungspflicht? Mein Ziel wäre nach ca 6 Monaten Elternzeit (bzw Elterngeldbezug) bei einem neuen AG einzusteigen und mich dementsprechend aus der Elternzeit zu bewerben. Den Stress ab Januar ALG 2 plus bewerbermaßnahmen, eventuelle Vorschläge mit Bewerbungspflicht und andauerndes Antanzen beim AA zu haben möchte ich unbedingt umgehen. Vielen Dank Prospero
Hallo, Sie können 12 Mo. EG frei untereinander aufteilen. Ansonsten bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, doch zunächst ArbGeld 1 (wenn die Anwartschaften erfüllt sind). Liebe Grüße NB
Dojii
Elterngeld ist nicht an einen bestehenden Arbeitsvertrag gekoppelt, du kannst problemlos weiter dein Elterngeld (in gleicher Höhe) beziehen, auch wenn du mittendrin deine Arbeitsstelle verlierst. Ihr dürft zusammen nur nicht mehr als 14 Monate Elterngeld(Basis) nutzen, wobei die Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch der Mutter zugesprochen werden.
cube
Deine Frau wird dann nach der Geburt wieder arbeiten gehen oder nehmet ihr beide gleichzeitig Elternzeit? Ab dem Moment, wo dein Vertrag endet, wärest du übrigens nicht mehr in Elternzeit, sondern Hausmann mit Elterngeld-Bezug und müsstest dich evt. selbst krankenversichern.
Prospero
Danke für die schnelle Rückmeldung das hilft schonmal weiter. Wir dachten die erste Zeit (also maximal 7 Monate) gleichzeitig zu nehmen. VG
Prospero
Hallo Frau Bader, danke für die Rückmeldung. Sie haben natürlich recht es wäre ALG 1. Der ALG 1 Bezug, so ich ihn möglicherweise nach 6 Monaten Elterngeld doch benötige, würde dann auf mein Einkommen (ca 3,5k netto) vor Elternzeit basieren oder vermindert sich das durch den Elterngeldbezug (1,8k)? Nochmal vielen Dank - echt toll, dass es solche Portale gibt für junge Eltern :-D.
drosera
Hallo, wenn du 3500 netto hast, wie bist du krankenversichert ? Bei pflichtversichert kannst du den Bezug von Elterngeld versichert sein, bei freiwillig gesetzlich versichert läuft das wie privat; du musst vom Elterngeld die KK bezahlen.
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