Frage: Elterngeld bei befristetem Vertrag

Hallo Zusammen. Ich befinde mich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2024.  Nun bin ich frisch schwanger (ET Oktober 2024) und frage mich, wie es finanziell für mich aussieht, wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Das Elterngeld macht doch 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes des letzten Arbeitsjahres aus, oder? Würde das ab Januar 2025 dann die Krankenkasse übernehmen? Wäre das dann derselbe Betrag und die selben zeitlichen Konditionen wie wenn ich eine Festanstellung hätte? Muss ich mit finanziellen Einbußen rechnen im Vergleich zu einer Ausgangslage mit unbefristetem Arbeitsverhältnis? Danke im Voraus und freundliche Grüße!

von Miss_T am 20.02.2024, 14:27



Antwort auf: Elterngeld bei befristetem Vertrag

Hallo, Mutterschaftsgeld erhalten Sie ja noch. Das Elterngeld hat nichts damit zu tun, ob Sie grundsätzlich einen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2024



Antwort auf: Elterngeld bei befristetem Vertrag

das elterngeld zahlt der staat unabhängig vom arbeitgeber, deswegen muss da keine krankenkasse einspringen. dass der vertrag ausläuft hat keine auswirkungen auf die höhe des eg. einzig eine sache wäre zu bedenken: sobald der vertrag ausgelaufen ist und du offiziell keinen arbeitgeber mehr hast bist du nicht mehr in elternzeit. du bekommst zwar weiterhin elterngeld aber elternzeit hat man eben nur mit arbeitgeber. das bedeutet u.a. dass du nur noch beitragsfrei krankenversichert bist solange du eg beziehst. wenn du dich nicht z.b. über deinen mann versichern kannst wäre es sinnvoll das elterngeld zu strecken wenn du mehr als 1 jahr zuhause bleiben willst.

von WonderWoman am 20.02.2024, 15:12



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