Liebe Frau Bader, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Elterngeld. Prinzipiell würde ich gerne das Basiselterngeld beantragen, da es bei mir und meinem Mann sonst nicht so einfach ist über die Runden zu kommen. Nun habe ich auch ein Kleingewerbe, dass ab und an etwas abwirft. Das Kleingewerbe ist gemeldet und ich zahle auch brav meine Steuern. Ich kann nur nie genau voraussagen, in welchen Monaten ich wie viel verdienen werde. Manchmal kommt gar nichts und manche Monate werfen wieder recht viel ab. Ist es möglich, dass ich Rechnungen auch erst später stelle? Also dass ich z. B. während der Elternzeit ab und an arbeite (sind vielleicht 10 Stunden im Monat), die Rechnung allerdings erst nach dem Bezug des Elterngeldes stelle? Für meine Kunden wäre das kein Problem. Vielen Dank schon einmal für die Antwort.
von Vanessa1988 am 05.10.2020, 12:59