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Liebe Frau Bader, in Bezug auf ihre Antwort zu der Frage: Schwanger während Elternzeit - wie wird das Elterngeld berechnet? vom 18.06.2011 würde ich gerne noch einmal nachbohren: Unser erstes Kind kam am 29.08.2008 zur Welt, damals war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das mittlerweile ausgelaufen ist. Ich bekam regulär Elterngeld. Das zweite Kind kommt vorraussichtlich am 15.08.2011, bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein Elterngeld bloß den Mindestsatz beträgt. Bin ich trotz Arbeitslosigkeit in Elternzeit, also wird wieder das Einkommen von vor der Geburt des ersten Kindes angerechnet? Mit freundlichem Gruß, Thisbe
Hallo, das Ministerium schreibt dazu: Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen. Und das steht doch auch so im § 2 BEEG Liebe Grüsse, NB
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