Mitglied inaktiv
Hallo, hier mal eine Frage für unsere (vermutlich) konkrete Situation. Derzeit bin ich in Elternzeit. Im Feb. 07 bekommen wir unser 2.Kind. Wenn ich wie bisher Elternzeit nehme und mein Mann wie bisher VZ arbeitet, bekomme ich "nur" die 300 Euro Minimum. Wie ist es aber, wenn ich nur zwei Monate Elterngeld beantrage, und dann mein Mann 12 Monate, bekommen wir dann 2 Monate lang 300 Euro und danach die 67% vom Nettoverdienst meines Mannes? Wie ist es wenn während der Zeit, in der mein Mann voll zu Hause ist, ich TZ arbeite, bekommen wir dann o.g. 67% und mein TZ-Gehalt? Kann ich mir dann die Steuerklasse aussuchen, ohne dass das Elterngeld von meinem Mann reduziert wird, oder muss es wie davor sein? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der langen Frage, leider hängt für uns einiges (vor allem räumlich) davon ab.
Hallo, wenn Ihr Mann zu Hause bleibt, bekommt er die 67 %. Ob Sie dann auch noch was bekommen, ist fraglich. Die große Frage ist (muss ich beim Ministerium klären) wie lange man gearbeitet haben muss, um einen Anspruch zu haben. Gruß, NB
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