Hallo,
ich sitze am Elterngeldantrag und habe eine Frage.
Ich werde 18 Monate Elternzeit nehmen. Mein Partner 2 Partnermonate.
Mir stellt sich jetzt die Frage, macht es Sinn einfach 12 Basismonate + 2 Partnermonate zu nehmen, anstatt 6 Basismonate, 12 Elterngeld Plus + 2 Partnermonate einzutragen?
Gibt es Vorteile die Basismonate in Elterngeld Plus aufzuteilen? Steuerlich? Hinsichtlich auf das Elterngeld für ein zweites Kind?
Oder Können wir einfach 14 Basismonate eintragen und dann einfach die restliche Zeit von ersparten leben?
Beste Grüße und schonmal danke für eine Rückmeldung.
von
Yvonne1907
am 05.08.2022, 19:07
Antwort auf:
14 Basismonate (inkl. Partner) oder 8 Basismonate + 12 Elterngeld Plus
Hallo,
EG wird steuerlich durch den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Um so weniger pro Jahr, um so niedrigere Steuern.
Wenn mit Folgekindern zu rechnen ist, sollte man mind 14 Monate EG nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2022
Antwort auf:
14 Basismonate (inkl. Partner) oder 8 Basismonate + 12 Elterngeld Plus
Wenn du während des Elterngeldes arbeiten möchtest, dann ist aufgrund des höheren Freibetrag Elterngeld plus sinnvoller.
Möchtest du nicht arbeiten, ist es nur sinnvoll, wenn schnell ein zweites Kind folgen soll. Man kann nämlich nur 14 Elterngeld Monate ausklammern zzgl die Monate mit Mutterschutz.
Elterngeld plus ist auch sinnvoll, wenn man keinen AG hat und nur wegen Elterngeld beitragsfrei versichert ist
Mitglied inaktiv - 05.08.2022, 19:35
Antwort auf:
14 Basismonate (inkl. Partner) oder 8 Basismonate + 12 Elterngeld Plus
Hinsichtlich eines 2. Kindes ist EGplus besser, weil dann 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden können. Bei basis-EG können nur 12 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden.
Daher ist die Variante mit 6 Monate Basis-EG, 12 Monate EGplus und 2 Partnermonate gut gewählt. Bedenken Sie, dass sie während der Partnermonate eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten müssen.
Sollte während des EG-Bezuges der Mutterschutz des 2. Kindes beginnen beenden sie das EGplus vorher und lassen es sich als Einmalzahlung auszahlen (das geht nach dem 1- Geburtstag). Machen Sie es nicht und beziehen zweimal EG (für 1. und 2. Kind) wird das EG vom 1. Kind bei der Berechnung für das EG für das 2. Kind als Gehalt gesehen und kürzt es.
von
Ani123
am 08.08.2022, 07:09