Hallo Frau Bader,
wir leben derzeit in Kanada, wo auch unsere Tochter geboren wurde. Mein Mann ist Amerikaner (mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung), ich bin Deutsche. Wir haben unseren Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland, wo wir auch als Selbstständige Steuern zahlen.
Mein Mann hat nun in Kanada bei einer kanadischen Firma einen Arbeitsvertrag. Ich möchte meine selbstständige Arbeit unterbrechen und in Elternzeit gehen. Dazu zwei Fragen:
1) Habe ich trotz des ausländischen Arbeitsvertrages meines Mannes Anspruch auf Elterngeld?
2) Sollte mein Mann sein Arbeitsverhältnis beenden, hätte er dann auch Anspruch auf Elterngeld (z.B. ab dem 12.LM unseres Kindes)?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
LG
von
loenska
am 03.11.2022, 19:03
Antwort auf:
Elterngeld wenn Partner im Nicht-EU Ausland arbeitet?
Hallo,
Sie haben ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland, wenn Sie derzeit in Kanada leben.
Gleichwohl können Sie Elterngeld bekommen, wenn sie höchstens ein Jahr in Kanada leben und außerdem in Deutschland tatsächlich eine benutzbare Wohnung vorgehalten wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2022
Antwort auf:
Elterngeld wenn Partner im Nicht-EU Ausland arbeitet?
Ihr müsst weiterhin eine bezugsfertige, für eure Familiengröße geeignete Wohnung in Deutschland haben, in die ihr jederzeit, von heute auf morgen zurückkehren könnt.
Also auch keine Untermieter für die Zeit des Auslandsaufenthalts haben bzw. nur eine Meldeadresse/ein Zimmer bei den (Schwieger-)Eltern etc.
Offizielle Meldeadressen spielen hier kaum eine Rolle, es kommt auf den gewöhnlichen Aufenthalt an.
Zudem dürft ihr euch nicht länger als ein Jahre im Ausland aufhalten.
Zitat aus den Richtlinien zum Elterngeld:
"Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."
von
Dojii
am 04.11.2022, 09:49