Frage:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Guten Tag Frau Bader,
Ich erwarte im Januar 2022 mein 1. Kind und bin aktuell bis zur Geburt im Beschäftigungsverbot.
Mein Mann ist Brasilianer und wir würden gerne die Zeit nutzen für ca. 1,5 Jahre zurück nach Rio zu ziehen.
Ich werde natürlich hier in D gemeldet bleiben und Ende 2022 zurückkommen.
Ich frage mich nun, wie das mit dem Elterngeld aussieht, wenn das Kind nicht in D geboren wird?
Ich habe die letzten 4 Jahre voll in D gearbeitet.
Danke schonmal und herzliche Grüße
von
Anjalisa
am 21.07.2021, 17:20
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hallo,
Zuerst einmal haben Sie das Problem das Sie in der Zeit des Beschäftigungsverbotes nicht ins Ausland gehen können. Selbst wenn der Arbeitgeber Sie freigestellt hat, kann er das jederzeit rückgängig machen oder die Krankenkasse kann es überprüfen.
Zweitens sieht das Gesetz vor, dass Sie, selbst wenn Sie eine Wohnung in Deutschland behalten, höchstens ein Jahr im Ausland leben dürfen. Wo das Kind geboren wird ist im Übrigen unrelevant.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2021
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Dir isr schon klar, dass ein BV jederzeit aufgehoben werden kann und du dann am nächsten Tag wieder am Arbeitsplatz erscheinen mußt? BV ist kein Urlaub! Wenn der AG Ersatztätigkeiten hat, ist ein BV hinfällig und sofort auzuheben.
Wie willst du so spontan von Rio zurückkommen? Ich glaube, du verstehst da was falsch.
von
KielSprotte
am 22.07.2021, 01:34
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Du kannst erst im Mutterschutz nach Rio umziehen. Vorher bist du im BV und deinem AG trotzdem verpflichtet.
Und für deutsches Elterngeld reicht es nicht nur gemeldet zu sein sondern über Wohnraum zu verfügen den man sofort nutzen kann. Keine Untervermietung erlaubt. Steht so unter www.Elterngeld.de, dann öffnet sich ein pdf
von
MamaausM
am 22.07.2021, 08:57
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hallo,
Elterngeld kann man auch bekommen, wenn das Kind im Ausland geboren wird. Allerdings kann es sein, dass die Elterngeldstelle überprüft, ob ihr tatsächlich in Deutschland wohnt oder doch in Brasilien. Längeren Urlaub darf man auch im Mutterschutz bzw. Elternzeit auch im Ausland machen.
Habt ihr dann noch eine bezugsfertig Wohnung in Deutschland in der Zeit?
LG luvi
von
luvi
am 22.07.2021, 09:06
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hallo nochmal, ich möchte meine Frage nochmal etwas genauer stellen.
Ich würde meinen Wohnsitz bei meinen Eltern (eigenes großes Haus) melden. Jetzt habe ich von möglichen 6 bis möglichen 12 Monaten Auslandsaufenthalt gelesen, sofern man direkt wieder in D in eine Wohnung ziehen könnte. Wäre das mit einem großen Eigenheim bei den Eltern gegeben? Gingen dadurch 12 Monate?
Wie wäre es wenn wir uns eine kleine billige Wohnung mieten würden, die dann frei steht bis wir wiederkommen?
Des Weiteren konnte ich leider nirgends finden, ob diese erlaubten 6 Monate pro Kalenderjahr gelten oder pro 12 Monate. Damit meine ich, wenn wir jetzt nach Brasilien ziehen und das Kind dann erst im Januar geboren wird. Gelten diese 6 Monate dann von Januar an oder ab dem Zeitpunkt an dem wir in Brasilien eintreffen?
Wäre es möglich 6 Monate Elterngeld zu beziehen und es dann zu „kündigen“, weil man eben doch länger als 6 Monate im Ausland bleibt? Oder müsste man es dann zurückzahlen?
Wie ist es mit dem Muttetschaftsgeld. Bekomme ich das egal, wo das Kind zur Welt kommt, wenn ich bis dahin noch keine 6 Monate im Ausland bin?
Entschuldigen Sie die Fragerei, leider finde ich keine Antworten zu diesem Details.
Herzliche Grüße
von
Anjalisa
am 22.07.2021, 09:06
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
nochmal die Frage, über die du dir unbedingt Gedanken machen musst:
was machst du, wenn dein AG dir eine schwangerschaftskonforme Tätigkeit zuweist und du in Brasilien bist?
Du musst auch im BV deinem AG zur Verfügung stehen.
Ansonsten rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.
floe
von
la-floe
am 22.07.2021, 09:09
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Jetzt in 2020 kannst du nicht hinziehen! Das haben die jetzt mehrere mitgeteilt
von
MamaausM
am 22.07.2021, 09:11
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Danke für die vielen Antworten. Mein AG hat mir versichert, dass dies nicht geschehen wird
von
Anjalisa
am 22.07.2021, 09:27
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Letzten Endes entscheidet das aber die KK - die zahlt den Spaß nämlich. Und wenn die Zweifel haben, kann ganz schnell eine Einladung zum MDK kommen.
von
KielSprotte
am 22.07.2021, 09:41
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Ich würde da auch ganz andere Sachen bedenken, die medizinische Versorgung ist in Brasilien sagen wir Mal Naja und leider haben wir immer noch corona. Ich würde einen Teufel tun und mich und mein ungeborenes dieser unnötigen Gefahr aussetzen
von
misses-cat
am 22.07.2021, 10:16
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
das war aber nicht die Frage und sicherlich ist die TO erwachsen und hat all diese Überlegungen schon angestellt.
von
la-floe
am 22.07.2021, 10:30
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Wer im öffentlichen Forum schreibt muss mit sowas rechnen, sorry sonst halte ich mich damit zurück aber das ist selten dämlich.
Wem es nicht passt sollte Geld in die Hand nehmen und sich kostenpflichtig beraten lassen.
von
misses-cat
am 22.07.2021, 10:33
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Danke la-Floe.
@missescat deine Meinung interessiert hier leider keinen. Auch bezweifle ich, dass du die Medizinische Versorgung in Rio kennst. Ich bin selbst Ärztin und habe bereits 2 Jahre in Rio in einem überaus modernen Krankenhaus gearbeitet. So ein KH habe ich selten in D gesehen. Ich bin mir also sehr gut bewusst über all die Fakten und würde nicht ohne driftigen Grund, der dich nichts angeht, nach Rio ziehen.
Für weitere qualifizierte Antworten wäre ich sehr dankbar
von
Anjalisa
am 22.07.2021, 10:57
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Du darfst maximal ein Jahr im Ausland leben um elterngeldberechtigt bleiben zu können.
Bist du 1,5 Jahre weg (egal ob mit Wohnsitz in DE oder nicht), hast du keinen Anspruch auf Elterngeld.
ABER du musst währenddessen (d)eine Wohnung in Deutschland bezugsfertig behalten. Sprich du musst von heute auf morgen in eine "richtige" Wohnung nach Deutschland zurückkommen können. Ich bezweifle dass es ausreicht, wenn du dich vor dem Umzug von deiner eigentlichen Wohnung auf die Adresse deiner Eltern ummeldest.
Die Richtlinien zum Elterngeldgesetz sagen dazu folgendes:
"Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."
Wenn du dich voll abmeldest, hast du generell keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
von
Dojii
am 22.07.2021, 11:55
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Ich gebe noch die steuerliche Seite zu bedenken: Deutschland und Brasilien haben kein Doppelbesteuerungsabkommen. D.h. ein Wohnsitz in Deutschland zieht uU eine deutsche Steuerpflicht nach sich. Im Elterngeldbezug ggf. für die Mutter egal. Wenn aber auch der Vater einen deutschen Wohnsitz hat, und in Brasilien arbeitet, muss er darauf hier Steuern zahlen.
Da würde ich mich im Zweifel mal vom Fachmann beraten lassen…
von
vb123
am 22.07.2021, 13:21
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Vielen Dank @Dojii und @vb123.
Ich werde dann a.e. eine billigere Wohnung mieten und unser Hab und Gut darin abstellen. Damit sollte es ja dann gehen, dass der Wohnsitz gesichert ist?! Ist auch nicht schlecht, da wir sicherlich in dem Jahr nach D zu Besuch kommen und am Ende zurückziehen.
Bzgl. Steuern ist es so, dass sich mein Ehemann in D Abmelden wird, da er eine neue Stelle für diese Zeit in Rio annehmen wird. Somit sollte das kein Problem sein?!
von
Anjalisa
am 22.07.2021, 14:04
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hi,
bezüglich der Geburt gebe ich noch zu bedenken, dass Brasilien eine sehr hohe Kaiserschnittrate hat, nagele mich nicht fest, aber ich meine, das liegt bei ca. 50%. Eine natürliche Geburt ist dort also ziemlich unwahrscheinlich, 1/2, statt wie hier ca. 2/3 Chance. Wenn Dich das nicht stört, ist ja alles bis auf die anderen, möglicherweise jetzt noch ungeklärten Fragen in Butter.
VG Sileick
von
Schniesenase
am 22.07.2021, 16:14
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Liebe Anjalisa,
ich bin in einer sehr ähnlichen Situation, nur anderes Ausland, auch Ärztin (daher auch sicheres Beschäftigungsverbot). Ich suche also auch nach Antworten auf genau deine Fragen und mich würde interessieren, ob du seit deinen Einträgen hier fündiger geworden bist?/ wie ihr es jetzt macht? Oder hast du einen Tipp, wo man gute Hilfe bekommt?
Gerne können wir uns auch außerhalb des Forums kurz schließen und Tipps und Infos teilen. Die Antworten sind hier ja mehrheitlich unsäglich haha. Ich würde mich sehr freuen, wenn du antwortest.
Liebe Grüße
Ines
von
Ines.
am 14.11.2022, 03:21
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Liebe Anjalisa,
ich bin in einer sehr ähnlichen Situation, nur anderes Ausland, auch Ärztin (daher auch sicheres Beschäftigungsverbot). Ich suche also auch nach Antworten auf genau deine Fragen und mich würde interessieren, ob du seit deinen Einträgen hier fündiger geworden bist?/ wie ihr es jetzt macht? Oder hast du einen Tipp, wo man gute Hilfe bekommt?
Gerne können wir uns auch außerhalb des Forums kurz schließen und Tipps und Infos teilen. Die Antworten sind hier ja mehrheitlich unsäglich haha. Ich würde mich sehr freuen, wenn du antwortest.
Liebe Grüße
Ines
von
Ines.
am 14.11.2022, 03:25
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hallo, auch ich bin einer ähnlichen Situation. Der geplante Entbindungstermin ist Mitte März 2024. Wir planen im Dezember 2023 nach Malaga zu ziehen, erstmal befristet für ca. ein Jahr mit offenen Ausgang, ob es dann wieder zurück nach Deutschland geht oder wir in Spanien bleiben. Hintergrund ist, dass mein Mann aus Südspanien kommt und wir dort mit reger Unterstützung der Familie rechnen können, vor allem bei der Betreuung unserer 4 Jährigen Tochter. Mein Mann sowie ich haben deutsche Arbeitgeber, mein Mann wird aus Spanien für das deutsche Unternehmen weiterarbeiten.
Wie läuft es in meinem Fall mit dem Elterngeld? Steht dem irgendwas im Weg? Was müssen wir in unserem Fall beachten? Unsere aktuelle Wohnung in Deutschland werden wir kündigen, da sie für einen 4 köpfigen Haushalt eh viel zu klein ist. Wir werden unseren Hauptwohnsitz für die Zeit bei meinem Vater melden. Mir ist es wichtig, dass ich in diesem Jahr Elterngeld bekomme, um weiterhin ein unabhängiges Einkommen zu haben. Steht dem was im Wege?
Wie gesagt, es ist ein absoluter offener Ausgang... Ob wir nach max einem Jahr eine neue Bleibe in Deutschland suchen oder oder wir in Spanien bleiben wollen, ist noch unklar.
Freue mich über einen Erfahrungsaustausch.
von
HamburgMalaga
am 29.08.2023, 11:55
Antwort auf:
Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde
Hallo Ines und HamburgMalaga,
ich bin auch in einer ähnlichen Situation und würde gern in einen privaten Austausch gehen. Wie könnten wir das am besten anstellen?
LG
von
Kuhmilch
am 08.11.2023, 20:31