Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Arbeit im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach Arbeit im Ausland

Michaela_U_L_R

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Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die Information erhalten, dass ich im Ausland kein Elterngeld beantragen kann. Nun würde ich gerne etwas Elternzeit nehmen. Verstehe ich es richtig, dass ich nun allerdings kein Elterngeld mehr bekommen kann, da ich mich nach der Geburt entschieden hatte zu arbeiten (und im Arbeitsverhältnis zu bleiben) und nicht zu Hause zu bleiben? Gibt es hier andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können kein EG mehr bekommen,  die Frist ist abgelaufen. Liebe Grüße NB 


misses-cat

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Nein Elterngeld gibt es nicht mehr, Elternzeit könntest du nehmen aber müsstest es selber finanzieren


Dojii

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Elterngeld gibt es nicht mehr, da dein Kind nun älter als 15 Monate ist und laut Gesetz ab dem 15. Monat keine Lücke im Elterngeldbezug bestehen darf. Da hast du schlicht das Zeitfenster verpasst.  Elternzeit kannst du noch 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag nehmen, davon aber maximal 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag. Aber eben dann selbst finanziert. 


Cpt_Elli

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Elterngeld hätte es wahrscheinlich eh nie gegeben (keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland etc.). Mit Elternzeit könnte es als Nicht-Expat mit lokalem Vertrag auch schwierig werden. Man darf sich in EZ zwar zeitlich unbegrenzt im Ausland aufhalten, der Arbeitsvertrag muss aber deutschem Arbeitsrecht unterliegen. 


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