DoubleDaddy
Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Ehefrau ist Polin. Wir erwarten Zwillinge. Ich bin seit 2 Jahren bei einer polnischen Firma angestellt und meine Frau ist zur Zeit im Mutterschutz. Wir ziehen in Betracht nach Deutschland zu ziehen (weil ich langsam genug habe von dem Land und weil Sozialleistungen/Sicherungen in unserer baldigen Situation von hoher Wichtigkeit sein könnten). Im Fall, dass ich wieder in Deutschland lebe und einer neuen Arbeit bis zu 30 Stunden nachgehe, hätte ich(wir) Anspruch auf volles Elterngeld+Kindergeld+Lohn? Wird der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate in einer Fremdwährung anerkannt um die Elterngeldhöhe zu berechnen? Danke vielmals!
Hallo, KG: ja Lohn: wenn Sie voll arbeiten, ja EG:Grds. können Sie es beide bekommen, wenn Sie beide EZ nehmne. Sonst nur einer (für beide Kinder) -> lesen Sie dazu mal bei http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Berücksichtigt wird bei der Elterngeldberechnung auch Einkommen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versteuert wird. Liebe Grüsse, NB
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