Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Lexi007

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Liebe Fr. Bader, Ich arbeite aktuell mit 80% bei einem deutschen Arbeitgeber. Anfang nächsten Jahres bekommen wir unser 2tes Kind. Nun hat mein Mann das Angebot für ein Secondment von 2 Jahren im Ausland bekommen. Dieser Zeitraum würde sehr gut in meine Elternzeit passen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld habe? Mein Arbeitsverhältnis soll weiterhin bestehen bleiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe & viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen in D leben, dürfen sich aber bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten.Bei zwei Jahren besteht kein Anspruch.. Liebe Grüße NB


Dojii

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Kleiner Zusatz zu Frau Baders Antwort, auch wenn ihr "nur" ein Jahr im Ausland seid, müsst ihr weiterhin euren Wohnsitz in Deutschland haben und damit auch die bezugsfertige Wohnung. Ihr müsst quasi von heute auf Morgen (ungeplant) nach Deutschland zurückkehren und angemessen wohnen können. Zitat aus den Richtlinien zum Elterngeld: "Ein Wohnsitz liegt nur vor, solange eine Wohnung vorhanden ist, die für die Verhältnisse des Betreffenden ausreichend ausgestattet ist. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."


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