Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Frage: Elterngeld bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Lexi007

Beitrag melden

Liebe Fr. Bader, Ich arbeite aktuell mit 80% bei einem deutschen Arbeitgeber. Anfang nächsten Jahres bekommen wir unser 2tes Kind. Nun hat mein Mann das Angebot für ein Secondment von 2 Jahren im Ausland bekommen. Dieser Zeitraum würde sehr gut in meine Elternzeit passen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld habe? Mein Arbeitsverhältnis soll weiterhin bestehen bleiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe & viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen in D leben, dürfen sich aber bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten.Bei zwei Jahren besteht kein Anspruch.. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Kleiner Zusatz zu Frau Baders Antwort, auch wenn ihr "nur" ein Jahr im Ausland seid, müsst ihr weiterhin euren Wohnsitz in Deutschland haben und damit auch die bezugsfertige Wohnung. Ihr müsst quasi von heute auf Morgen (ungeplant) nach Deutschland zurückkehren und angemessen wohnen können. Zitat aus den Richtlinien zum Elterngeld: "Ein Wohnsitz liegt nur vor, solange eine Wohnung vorhanden ist, die für die Verhältnisse des Betreffenden ausreichend ausgestattet ist. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader! Ich frage quasi im Auftrag meiner Schwester! Sie lebt seit 2,5 Jahren in der Schweiz, wo sie immer Vollzeit gearbeitet hat! Sie ist jetzt schwanger und wird ihr Baby vorraussichtlich im Oktober bekommen, sie wird dann wieder zurück nach Deutschland ziehen (Alleinerziehend), ist es so dass ihr Elterngeld nach dem Gehalt, welches s ...

Hallo, mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (Deutschland & UK), möchten allerdings so schnell wie möglich in Deutschland zusammen wohnen und auch eine Familie gründen. Da sich die Jobsuche bislang sehr schwierig gestaltet und ich mit 32 keine Ewigkeit mehr warten möchte, bis wir ein Kind bekommen, überlege ich nun hin und her, ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten: Mein Mann hat ein Stipendium einer deutschen Stipendienorganisation bekommen, um für ein Jahr einen Forschungsaufenthalt an einer amerikanischen Universität zu verbringen. Ich überlege, nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit zu nehmen und ihn zu begleiten und h ...

Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten in einem Monat unsere Tochter. Ich werde 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Mein Mann hat jetzt ein Angebot in EU-Ausland ein Projekt zu koordinieren. Wenn wir als ganze Familie im Ausland wohnen, bekomme ich weiterhin das Elterngeld? Ist in dieser Zeit eine Wohnsitz-Anmeldung i ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich leben seit 2,5 Jahren in der USA. In wenigen Monaten erwarten wir unser erstes Kind. Ich arbeite seit 2 Jahren und werde bis kurz vor der Geburt weiter arbeiten. Jetzt sieht es aus, dass mein Mann wieder nach Deutschland versetzt wird im Oktober. (also ca. 2 Monaten nach Geburt unseres Kindes) Steht mir Eltern ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...