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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich leben seit 2,5 Jahren in der USA. In wenigen Monaten erwarten wir unser erstes Kind. Ich arbeite seit 2 Jahren und werde bis kurz vor der Geburt weiter arbeiten. Jetzt sieht es aus, dass mein Mann wieder nach Deutschland versetzt wird im Oktober. (also ca. 2 Monaten nach Geburt unseres Kindes) Steht mir Elterngeld zu, da ich hier die ganze Zeit gearbeitet habe oder bekomm ich wirklich nur den Mindestsatz von 300Euro? Muessen wir uns am gleichen Ort anmelden? geplant ist, dass ich sonst erstmal zu meinen Eltern (andere Stadt in DE) gehe bis wir eine Wohnung / Haus haben. Ich erhalten staendig andere informationen und niemand kann mir wirklich helfen. Vielen Dank
Hallo, wenn Sie keine Steuern in D zahlen und nicht in der EU arbeiten, bekommen Sie nur den Basisbetrag Liebe Grüße NB
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Hallo, mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (Deutschland & UK), möchten allerdings so schnell wie möglich in Deutschland zusammen wohnen und auch eine Familie gründen. Da sich die Jobsuche bislang sehr schwierig gestaltet und ich mit 32 keine Ewigkeit mehr warten möchte, bis wir ein Kind bekommen, überlege ich nun hin und her, ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten: Mein Mann hat ein Stipendium einer deutschen Stipendienorganisation bekommen, um für ein Jahr einen Forschungsaufenthalt an einer amerikanischen Universität zu verbringen. Ich überlege, nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit zu nehmen und ihn zu begleiten und h ...
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Liebe Fr. Bader, Ich arbeite aktuell mit 80% bei einem deutschen Arbeitgeber. Anfang nächsten Jahres bekommen wir unser 2tes Kind. Nun hat mein Mann das Angebot für ein Secondment von 2 Jahren im Ausland bekommen. Dieser Zeitraum würde sehr gut in meine Elternzeit passen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann überhaupt noch Anspruch auf El ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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