peteger
Sehr geehrte Frau Bader, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten: Mein Mann hat ein Stipendium einer deutschen Stipendienorganisation bekommen, um für ein Jahr einen Forschungsaufenthalt an einer amerikanischen Universität zu verbringen. Ich überlege, nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit zu nehmen und ihn zu begleiten und hoffe, während der Lebensmonate 5-12 Elterngeld im Ausland beziehen zu können (der Aufenthalt würde im fünften Lebensmonat unseres Kindes beginnen). Ich weiß, dass es normalerweise notwendig ist, in Deutschland zu wohnen, um Elterngeld beziehen zu können. Auf der anderen Seite habe ich von Fällen gehört, in denen es trotzdem möglich ist, Elterngeld zu beziehen. In unserem Fall ist der Aufenthalt bspw. auf ein Jahr befristet und der langfristige Lebensmittelpunkt ist Deutschland (geht u.a. aus meinem Arbeitsvertrag, der bis 2018 läuft, hervor). Ist es möglich, bei einem solchen vorübergehenden Auslandsaufenthalt dennoch Elterngeld zu beziehen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Muss z.B. ein Rückflug gebucht sein, um den genauen Aufenthaltszeitraum zu garantieren? Muss eine Wohnung in Deutschland zwingend aufrechterhalten werden, und wenn ja, könnte diese Wohnung zumindest zeitweise zwischenvermietet werden? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, unter welchen Voraussetzungen ich Elterngeld beziehen könnte und an wen ich mich für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden könnte (die zuständige Elterngeldstelle konnte keine definitive Auskunft geben). Wie verhält es sich beim Kindergeld in diesem Fall? Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Ihre Petra G.
Hallo, im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Aber diess etzt voraus, dass man selber entsandt worden ist - was auf Sie nicht zutrifft. Und ansonsten sind Sie für den Bezug zu lange weg. Liebe Grüße NB
Lina_100
Hallo, Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten kann das Aufrechterhalten der eigenen Wohnung u.U. den Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht erhalten. Dann muss man aber tatsächlich über die Wohnung verfügen können, was bei befristeter Untervermietung nicht der Fall wäre. Die Ausnahmen zum Bezug im Ausland sind auf bestimmte Fälle (z.B. Grenzgänger, Entsendung oder Entwicklungshilfe) beschränkt. Ich wäre da sehr vorsichtig und würde das mit der Elterngelstelle abstimmen und den Sachverhalt im Antrag vollständig darlegen. LG
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Ich frage quasi im Auftrag meiner Schwester! Sie lebt seit 2,5 Jahren in der Schweiz, wo sie immer Vollzeit gearbeitet hat! Sie ist jetzt schwanger und wird ihr Baby vorraussichtlich im Oktober bekommen, sie wird dann wieder zurück nach Deutschland ziehen (Alleinerziehend), ist es so dass ihr Elterngeld nach dem Gehalt, welches s ...
Hallo, mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (Deutschland & UK), möchten allerdings so schnell wie möglich in Deutschland zusammen wohnen und auch eine Familie gründen. Da sich die Jobsuche bislang sehr schwierig gestaltet und ich mit 32 keine Ewigkeit mehr warten möchte, bis wir ein Kind bekommen, überlege ich nun hin und her, ...
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten in einem Monat unsere Tochter. Ich werde 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Mein Mann hat jetzt ein Angebot in EU-Ausland ein Projekt zu koordinieren. Wenn wir als ganze Familie im Ausland wohnen, bekomme ich weiterhin das Elterngeld? Ist in dieser Zeit eine Wohnsitz-Anmeldung i ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich leben seit 2,5 Jahren in der USA. In wenigen Monaten erwarten wir unser erstes Kind. Ich arbeite seit 2 Jahren und werde bis kurz vor der Geburt weiter arbeiten. Jetzt sieht es aus, dass mein Mann wieder nach Deutschland versetzt wird im Oktober. (also ca. 2 Monaten nach Geburt unseres Kindes) Steht mir Eltern ...
Liebe Fr. Bader, Ich arbeite aktuell mit 80% bei einem deutschen Arbeitgeber. Anfang nächsten Jahres bekommen wir unser 2tes Kind. Nun hat mein Mann das Angebot für ein Secondment von 2 Jahren im Ausland bekommen. Dieser Zeitraum würde sehr gut in meine Elternzeit passen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann überhaupt noch Anspruch auf El ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht