Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir planen ab Oktober für 9 Monate in die USA zu gehen, da mein Verlobter beruflich dorthin versetzt wird. Unser Sohn wurde am 1. April 2001 geboren und wir haben für ihn Erziehungsgeld beantragt. Kindergeld erhalten wir schon, aber beim Erziehungsgeld gabs Probleme sodass wir immernoch in Bearbeitung sind und der Bescheid noch einige Zeit auf sich warten lässt. Ich habe nun ein paar Fragen an Sie: 1. Erhalte ich das Erziehungsgeld weiterhin, wenn ich in der USA bin? 2. Kann ich in Deutschland weiterhin polizeilich gemeldet bleiben? 3. Gibt es Adressen bzw. Seiten wo man sich im Internet darüber informieren kann? Vielen Dank für ihre Mühe. LG...Cranberrie & Lukas (*01.04.2001)
Hallo, 1. EG erhält, wer seinen Wohnsitz in D hat oder.. im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses vorübergehend ins Ausland versendet wird und dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt..oder Beamter/ Soldat ist oder Entwicklungshelfer ist 2. KG erhält, wer hier Steuern zahlt (=hier einen AG hat) 3. Einwohnermeldeamt fragen - eher nein 4. sorry, kenne keinen link Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Cranberry! Die Aussagen 1 und 2 von Frau Bader sind richtig. zu 3.: Du kannst auch weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben (war jedenfalls vor 5 Jahren so). Wohin geht ihr denn? Ich war 4 Jahre in USA, bin jetzt seit 9 Monaten wieder in Dtl. :-((( Wenn Du Fragen hast, schicke mir ruhig eine Mail. Diana
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