Mokkafee
Liebe Frau Bader, während meiner Elternzeit möchte ich für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten überwiegend mit meinem Sohn bei meinem Lebensgefährten in Frankreich sein (mein Lebensgefährte ist Franzose und lebt und arbeitet dort dauerhaft). Mein Sohn und ich haben unseren Wohnsitz in Deutschland, entsprechend erhalte ich für unseren Sohn deutsches Kindergeld. Elterngeld erhalte ich keines mehr, da ich dieses nur während des ersten Jahres erhalten habe. Müsste ich die Familienkasse über den vorübergehenden Aufenthalt in Frankreich informieren und würde ich dennoch weiterhin das Kindergeld wie bisher erhalten? Zudem bietet mir mein AG in Deutschland nun an, bereits während der laufenden EZ aus dem Home Office in TZ zu arbeiten. Für meinen Arbeitsgeber wäre es unproblematisch, wenn ich dies zum größten Teil aus Frankreich tun würde. Gäbe es hierbei rechtlich irgendetwas zu bedenken bzw müßte ich offiziellen Stellen wie Krankenkasse, Finanzamt o.a. darüber in Kenntnis setzen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, KG bekommt, wer beschränkt (inländische Einkünfte) o unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist. Wenn Sie für den deutschen AG arbeiten, unterliegen Sie ja dem deutschen Sozialversicherungsrecht - und können KG bekommen. Ich würde eine Auslands-Krankenversicherung abschließen, ansonsten hängt es vom Umfang der Tätigkeit ab Liebe Grüße NB
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