Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Arbeitsplatz in Deutschland und vorrübergehndem Aufenthalt in UK?

Emilia5

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Hallo, mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (Deutschland & UK), möchten allerdings so schnell wie möglich in Deutschland zusammen wohnen und auch eine Familie gründen. Da sich die Jobsuche bislang sehr schwierig gestaltet und ich mit 32 keine Ewigkeit mehr warten möchte, bis wir ein Kind bekommen, überlege ich nun hin und her, wie wir es denn machen können. Wenn ich also in den nächsten Monaten schwanger werden würde, kann ich dann für ein paar Monate zu meinem Partner nach England ziehen und weiterhin Eltern- und/oder Kindergeld beziehen? Das würde ihm mehr Zeit geben, in Deutschland einen Job zu finden und trotzdem müsste ich nicht die ganze Zeit alleine sein. Ich möchte hier auch wieder nach einem Jahr in meinem alten Job arbeiten - es wäre also nur vorrübergehend (so lange es halt dauert). Ich habe mir alle Gesetze und Bestimmungen durchgelesen, finde aber keine wirkliche Antwort darauf. Letzendlich wäre es ja nur eine Überbrückung im Ausland von 1-12 Monaten. Danke für Ihre Einschätzung. Beste Grüße Emilia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nee, solche Ratschläge mag ich nicht. Sich nicht ummelden und weiter staatl. Leistungen kassieren - das ist Betrug. Wenn man hier nicht lebt, hat man auch keinen Anspruch (außer man ist von einem Dt. Ag verschickt o.ä) Liebe Grüße NB


monne

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Wir waren auch mit Kind für mehrere Monate im Ausland und sind dann zurückgekehrt. Allerdings haben wir uns nicht großartig umgemeldet und unsere Anschrift behalten. War kein Problem weil merkt eh niemand. Wenn du in D Arbeit hast und deinen Hauptwohnsitz, dürfte das kein Problem sein


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