Hallo Frau Bader,
mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3.
Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen muss. Ich sehe dieses Modell für uns eher kritisch, da mein Sohn sehr anhänglich ist und ich mir nicht vorstellen kann, das er sieben Tage von mir getrennt sein kann. Beide Kinder schlafen seit der Trennung wieder bei mir im Bett. Zudem sind da noch so tiefe Verletzungen, das wir momentan nicht ohne Konflikte miteinander kommunizieren können. Seine Arbeitskollegin und er verdienen im Nachtdienst beide 3000 Euro, zusammen haben die beiden dann 6000 Euro und ich soll nun ohne Kindesunterhalt auskommen?
Kann das so richtig sein? Ich möchte gerne das klassische Modell mit der Option das die Kinder an 3-4 Nachmittagen Zeit mit ihrem Papa verbringen können.... Ich habe momentan keine Kraft mehr für Streit.
Die Scheidung wurde noch nicht eingereicht.
Was hab ich für Möglichkeiten?
Vielen Dank
Kamut
von
kamut
am 02.12.2023, 23:35
Antwort auf:
Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder
Hallo,
1. Die Scheidung kann man erst nach dem Trennungsjahr beantragen.
2. Wechselmodell bedeutet nicht, dass der Anspruch entfällt. Es wird gegegengerechnet.
3. Wechselmodell bekommt man nicht so einfach. Vielmehr muss da ganz viel stimmen. Banal gesagt: wenn er bis jetzt wenig mit den KIndern zu tun hatte, weil er viel gearbeitet hat und Sie Krieg mit ihm haben sieht es ganz schlecht aus für das Wechselmodell.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2023
Antwort auf:
Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder
So schwer es ist, versuche zu trennen. Das was bei dir passiert, als expartner. Und das was es für deine Kinder bedeutet, mit ihrem Vater.
Wechselmodell muss auch nicht bedeuten 7 Tage bei ihm, 7 Tage bei dir, das kann nan flexible selbst festlegen. Also zB auch 3-4-4-3. Auch mit dem Unterhalt stimmt so nicht. Ihr seit euch dann beiden gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet, gleicht sich das aus, fließt kein Geld. Gleicht es sich nicht aus, muss einer dem anderem die Differenz auszahlen. Das Einkommen der neuen wird allerdings nicht mit einfließen. Es ändert sich aber sein Selbstbehalt.
Ihr müsst so oder so erst das Trennungsjahr über die Bühne bringen bevor die Scheidung möglich ist. Bis dahin gilt auch eine andere Unterhaltsregelung. Noch viel Zeit, lasse dich da dringen beraten und sichere an Unterlagen was möglich ist.
von
Neverland
am 03.12.2023, 08:43
Antwort auf:
Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder
Im Wechselmodell entfällt der Kindesunterhalt nicht. Da irrt sich dein Ex. Ihr zahlt sich gegenseitig Unterhalt und zwar orientiert sich dieser am jeweiligen Einkommen.
Ist das Wechselmodell bei euch denn möglich? Werdet ihr beide so nah an Schule und Kindergarten wohnen, dass das machbar ist? Könnt ihr beide komplett im Wechsel die Kinder betreuen?
Hast du bereits Unterhalt von ihm gefordert? Mach das jetzt, schriftlich und nachweisbar. Du musst nicht darauf warten, dass er mit der Neuen zusammen wohnt.
von
Pamo
am 03.12.2023, 13:33
Antwort auf:
Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder
Ich verstehe dich, ich würde es für meine Kinder auch nicht wollen, dass sie plötzlich jede zweite Woche in einen fremden Haushalt müssen.Wenn der Vater alleine wohnen würde (und sich die letzten Jahre gleichwertig gekümmert hat, das setze ich jetzt erst einmal voraus), wäre es ja ok, aber gleich mit der Next zusammen wohnen? Stell ich mir stressig für die Kinder vor. Sie brauchen doch eine Übergangszeit in der sie langsam an die neue Situation gewöhnt werden.
Ich würde mir wirklich zügig einen Anwalt suchen. Und natürlich Unterhalt verlangen. Wenn der Vater das Wechselmodell will, muss er natürlich auch jetzt die Kinder sehr oft nehmen, auch wenn er bei der Schwester wohnt. Und nicht nur am Tagen, die ihm passen, die Betreuung muss er dann schon selbst geregelt bekommen. Ich rate dringend, dass du deine Abneigung gegen das Wechselmodell nicht damit begründet, dass die Kinder auf dich fixiert sind,das kann dir negativ ausgelegt werden, da würde ich mich mit einem Anwalt beraten, wie man da am besten argumentiert. Vielleicht findet der Vater auch keine Wohnung, die nahe genug ist und vielleicht will die Next ihr neues Liebesglück nicht gleich mit 2 kleinen Kindern beginnen.
von
Annaleena
am 03.12.2023, 14:16