Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin und 2 Jahre in Elternzeit. Nun ist es so, dass ich (wenn die Betreuung meines Kindes geklärt ist) auch während meiner Elternzeit gern unregelmäßig arbeiten würde. Zum Beispiel im Büro Veröffentlichungen schreiben oder mal kleinere Experimente im Labor beaufsichtigen oder durchführen wollen würde. Gibt es da arbeitsrechtlich Probleme wegen des Versicherungsschutzes z.B.? Eine Teilzeitbeschäftigung möchte ich während der Elternzeit nicht eingehen - es geht hier generell nicht um finanzielle Aspekte. Grundsätzlich lässt mein Arbeitgeber (ein Institut - Gesellschaft öff. Rechts) unentgeltliche Tätigkeiten zu z.B. im Rahmen eines Gastwissenschaftlervertrages, Praktika für Schüler und Studenten... Mein Abteilungsleiter ist unsicher, die Verwaltung hat sich noch nicht geäußert. Ich möchte nicht hinterher Probleme bekommen. Vielen Dank.
von 00lfi am 01.08.2019, 15:21