Guten Tag, ich habe eine etwas kompliziertere Frage: Für meine zweieinhalb-jährige Tochter habe ich nun auf Grund von Differenzen mit der Kitaleitung den Kindergartenplatz verloren. Und Kitaplätze sind bei uns extreme Mangelware. Insofern habe ich entschieden, die Kleine ab September zu einer Tagesmama zu bringen. Allerdings möchte ich gerne, dass auch meine eigene Mutter ihre Betreuung teilweise übernimmt, während ich wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Aber: Meine Mutter lebt in Rumänien und ist rumänische Staatsbürgerin. Ich selbst lebe seit 14 Jahren in Deutschland, seit 8 Jahren habe ich auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Wäre es möglich, dass meine Mutter zwecks der Sicherstellung der Betreuung meiner Tochter eine Aufenthaltsgenehmingung in Deutschland für 12 Monate bekommt, ohne dass wir nachweisen müssen, dass wir für ihren Unterhalt sorgen können bzw. ohne, dass sie sich hier zwecks einer Arbeitsaufnahme aufhält? Also im Prinzip wäre der Zweck ihres Aufenthalts die Sicherstellung der Betreuung meiner Tochter. Vielen Dank für Rückmeldungen!
von Motolina am 17.07.2018, 15:50