Kinderbetreuung durch EU-Bürger, ist Aufenthalt dessen möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderbetreuung durch EU-Bürger, ist Aufenthalt dessen möglich?

Guten Tag, ich habe eine etwas kompliziertere Frage: Für meine zweieinhalb-jährige Tochter habe ich nun auf Grund von Differenzen mit der Kitaleitung den Kindergartenplatz verloren. Und Kitaplätze sind bei uns extreme Mangelware. Insofern habe ich entschieden, die Kleine ab September zu einer Tagesmama zu bringen. Allerdings möchte ich gerne, dass auch meine eigene Mutter ihre Betreuung teilweise übernimmt, während ich wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Aber: Meine Mutter lebt in Rumänien und ist rumänische Staatsbürgerin. Ich selbst lebe seit 14 Jahren in Deutschland, seit 8 Jahren habe ich auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Wäre es möglich, dass meine Mutter zwecks der Sicherstellung der Betreuung meiner Tochter eine Aufenthaltsgenehmingung in Deutschland für 12 Monate bekommt, ohne dass wir nachweisen müssen, dass wir für ihren Unterhalt sorgen können bzw. ohne, dass sie sich hier zwecks einer Arbeitsaufnahme aufhält? Also im Prinzip wäre der Zweck ihres Aufenthalts die Sicherstellung der Betreuung meiner Tochter. Vielen Dank für Rückmeldungen!

von Motolina am 17.07.2018, 15:50



Antwort auf: Kinderbetreuung durch EU-Bürger, ist Aufenthalt dessen möglich?

Hallo, ich kenne mich im Ausländerrecht nicht aus.Aber Romänien ist doch in der EU Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2018



Antwort auf: Kinderbetreuung durch EU-Bürger, ist Aufenthalt dessen möglich?

Ich versteh gar nicht, wieso deine Mutter überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen sollte? Als Rumänin und EU-Bürgerin gilt für sie doch auch die allgemeine Freizügigkeit?! Klar, wenn sie hier in Deutschland nicht arbeiten, sondern nur im Rahmen von unentgeltlicher Familienhilfe deine Tochter betreuen soll, dann kann sie hier wahrscheinlich keine Sozialleistungen beantragen. Aber danach hattest du ja auch nicht gefragt. Der Einreise nach Deutschland als solcher und denn Aufenthalt hier dürfte nach meinem Verständnis nichts im Wege stehen.

von Rotkehlchen am 17.07.2018, 19:06



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