Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gemeinsames Sorgerecht, Aufenthalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gemeinsames Sorgerecht, Aufenthalt

Skyred

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht und ich habe eine Frage bezüglich was wäre wenn mir etwas passiert? Ich möchte auf jeden Fall, dass mein Mann die Kleine bekommt und das wird er ja auch vom Gesetz her, da er ja der leibliche Vater ist. Jedoch kommt er aus Korea und wenn mir etwas passiert möchten wir, dass er zurück nach Korea mit der Kleinen geht. Auf meine Familie ist kein Verlass und dort würde sie wirklich liebevoll aufwachsen. Außerdem planen wir eh nach ein paar Jahren auszuwandern. Meine Frage ist jedoch; könnte er dies so einfach? Müssten wir etwas vorbereiten beim Notar? Meine Eltern wären dagegen und würden alles unternehmen, dass er die kleine in den Fall nicht mitbekommen kann. Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hätte das alleinige Sorgerecht u könnte machen und gehen wohin er will. Den Fall hatten wir (umgekehrt) im Freundeskreis (nur mit Shanghai). Da war es wirklich toll, wie der (hier deutsche) Vater geschafft hat, den Kontakt zu der Familie seiner Frau aufrecht zu erhalten. Auch als die Tochter grösser wurde - da ist sie mit 12 sogar alleine zu Oma u Opa nach Shanghai hingeflogen. Liebe Grüße NB


la-floe

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hi, wenn der Vater des Kindes GSR hat kann er mit dem Kind hingehen wo er will, sollte dir etwas zustoßen. Deine Eltern haben da überhaupt keine Aktien drin. floe


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