Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abzüge Elterngeld Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abzüge Elterngeld Plus

fröschlein23

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Hallo Frau Bader,  ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug von den 900€ hat. Aber wie schaut der Abzug dann darüber aus? Könnten Sie mir da weiter helfen?  Zum Beispiel: Wie hoch ist das Elterngeld Plus bei ca 1700€ netto? Vielen DAnk


Dojii

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Bei dem Bezug von Elterngeld Plus ergibt sich ein Freibetrag, der sich an dem Einkommen vor Geburt des Kindes orientiert. Dieser beträgt 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate, aber maximal 1.385 EUR netto.  Bei einem Elterngeld Plus von 900 EUR hast du auch den maximalen Freibetrag von 1.385 EUR netto.  Sollte dieser nicht überstiegen werden, käme es grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung im Elterngeld Plus. Hier wird taggenau betrachtet, ab wann die Tätigkeit beginnt. Somit wäre ein Beginn zum Anfang eines Lebensmonats zu empfehlen. Wird der Freibetrag aber überstiegen, wird nur der Teil angerechnet, der über dem Freibetrag liegt. Hier kann man dann etwa davon ausgehen, dass 2/3 des übersteigenden Einkommens vom Elterngeld Plus abgezogen werden. 


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