Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

Konstellation: Vater Deutscher, Arbeitnehmer, ständiger Wohnort Deutschland, Wohneigentum. Partnerin nicht EU-Ausländerin, Wohnort nicht EU-Ausland. Wir sind unverheiratet. Besteht die Möglichkeit das ich als leiblicher Vater Elternzeit und -Geld bekomme um meine Partnerin nach der Geburt unseres Kindes zu unterstützen? Mein Aufenthaltsort ist für diese Zeit der nicht EU-Haushalt meiner Partnerin. Vielen lieben Dank!

von 123Bjoern am 16.01.2023, 10:28



Antwort auf: Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

Hallo, EG: Nein, Sie wohnen mit dem Kind ja nicht in einem Haushalt EZ: ebenso Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2023



Antwort auf: Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

Lieben Dank für die schnelle Antwort. Wie ist der Begriff "in einem Haushalt" zu verstehen/gefasst? Da ich zu dieser Zeit ja nachweislich mit Kind und Mutter in einem (ihren) Haushalt leben würde. Eben nur nicht in Deutschland...

von 123Bjoern am 16.01.2023, 15:44



Antwort auf: Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

"§ 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt." Ich würde mich da vielleicht nochmal anderweitig beraten lassen. Ich sehe nicht, wo dein Konstrukt gegen das BEEG spricht, sofern du deinen Wohnsitz in D beibehältst (und planst, nach Ende deiner EZ/deines EG wieder zurück zu kehren), im Ausland mit dem Kind in einem Haushalt lebst, es dort betreust und nicht mehr als 32 Std/Wo arbeitest. Väter in Trennung haben Anspruch auf EZ/EG, solange sie das Kind (z.B. im Rahmen eines Wechselmodells) betreuen, auch wenn das Kind nicht bei ihnen gemeldet ist. Man darf auch während der EZ bzw. des EG Bezugs mit dem Kind über Wochen auf Reisen gehen (solange man seinen Wohnsitz in D nicht aufgibt), die "typischen" Trips durch Europa oder OZ sind ja in gewissen Kreisen nicht unüblich. Wenn du prinzipiell Anspruch auf EZ/EG hättest, wenn deine Partnerin und dein Kind hier leben würden, würde ich erstmal kein klares Nein bzgl. deines Anspruchs sehen.

von Schlauchi am 17.01.2023, 11:50



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