Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich erwarten ein Baby. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso wie für seine Frau (Scheidung läuft). Aktuell wohnen wir noch getrennt und wir wissen auch noch nicht, ob wir zusammenziehen. Gemeinsam kommen wir über die Einkommensgrenze für das Elternheld, einzeln liege ich noch innerhalb der Grenze. Durch die Unterhaltspflicht wird es recht eng, wenn ich kein Elterngeld bekommen würde.  Nun die Fragen, welche Optionen uns zu Verfügung stehe, wie sich der Unterhalt der Kinder & Frau verändern bzw. Einfluss nehmen würde und ob ein Zusammenziehen das Elterngeld streichen würde, aufgrund der Grenze. Vielen Dank im Voraus 

von Simsalabimba91 am 05.02.2024, 19:27



Antwort auf: Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

Hallo, zum Thema Elterngeld schließlich meiner Vorrednerin an. Bezüglich des Unterhaltes für Kinder und Ehefrau ändert sich natürlich durch das neue unterhaltsberechtigte Baby etwas. Das muss der Kollege ausrechnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2024



Antwort auf: Elterngeld-Optionen bei Unterhaltspflichtigen Partner

Wenn ihr zusammen haushaltet spielt es keine Rolle, dass ihr nicht zusammen wohnt. Dann gilt für euch dennoch die Einkommensgrenze für Paargemeinschaften.  Relevant ist, ob der Vater elterngeldberechtigt ist, dann zählt sein Einkommen mit in die Rechnung rein. Und das ist er ab dem Moment, wo er mindestes 30% der Zeit mit dem Kind zusammen lebt, egal in welcher der beiden Wohnungen.    Ich glaube es wird sehr schwer, der Elterngeldstelle zu belegen, dass dein Freund nicht regelmäßig bei dir übernachtet (oder du bei ihm) und ihr nicht Kleidung, Hygieneartikel etc. von einem in der Wohnung des anderen lagert. Ihr geht sicher auch gemeinsam einkaufen und teilt euch insbesondere die Kosten des Kindes. Letztlich wohnt und haushaltet ihr zusammen, nur eben entweder in der einen, oder eben der anderen Wohnung. Ihr seid trotzdem eine Familie mit einem gemeinsamen Einkommen. Du bist nicht alleinerziehend. 

von Dojii am 06.02.2024, 07:56



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