Lillebror87
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich beim normalen Basiselterngeld 12 Monate beziehen möchte, werden dann die ersten zwei Monate auf dem Antrag mit angekreuzt? Das sind doch eigentlich die des Mutterschutzes? Zählen die schon mit oder erst ab dem 3. Monat (also dann 3.-12.Monat ankreuzen)? Ich finde dazu leider keine konkrete Auskunft. Danke für ihre Hilfe. VG
Hallo, die zählen mit. Deshalb bekommen Mütter, die unselbständig arbeiten, auch nur ca. 10 Monate EG. Liebe Grüße NB
mellomania
ab dem 1.monat. das wird mit dem lohn bzw. mutterschaftsgeld verrechnet. die ersten beiden monate sind sozusagen verbrauchte elterngeld monate. ihr habt zusammen 14 monate. du kreuzt dann 1. bis 12 an.
Felica
Nicht jede Frau hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Da aber für AN ein Beschäftigungsverbot nach der Geburt besteht, wird, um niemanden ungleich zu behandeln, allen Frauen die ersten beiden Monate automatisch beim EG angerechnet. Wer Mutterschaftsgeld bekommt, bei dem wird es dann taggenau mit dem EG verrechnet, wer nicht, der bekommt halt das EG. Also ja, die ersten beiden Lebensmonate werden dir auf jeden Fall zugerechnet. Da führt kein Weg dran vorbei.
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