Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine 16 Monate alte Tochter (geb.: 25.5.16). Ich befinde mich in Elternzeit (2 Jahre habe ich angegeben). Bekomme Elterngeld plus. In der Schwangerschaft meiner Tochter hatte ich von Beginn ein Beschäftigungsverbot (Keine Antikörper CMV) ich bin Logopädin. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag 100%, leider nimmt meine Chefin nur Vollzeitkräfte, da wir nur 3 Mitarbeiterinnen sind, habe ich kein Recht auf Teilzeit. Nun bin ich wieder schwanger, in der 10. Woche. Ich habe nach wie vor keine Antikörper CMV. Gibt es eine Möglichkeit wieder in ein Beschäftigungsverbot zu kommen also die Elternzeit zu beenden? Ich danke Ihne für Ihre Antwort und Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, nein. Diese Möglichkeit besteht nicht. Sie können die erste Elternzeit nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, wenn du 2 Jahre EZ gemeldet hast, dann musst du dieses auch nehmen. Vorzeitig beenden um ins BV zu gehen geht nicht. Wäre abgemacht das du innerhalb der EZ in TZ arbeitet, dann würde in dem Falle das du ein BV bekommst, eben der TZ-Lohn gezahlt werden. So bekommst du eben das was du auch ohne ein BV bekommen würdest, also das normale EG-Plus. Erst wenn die EZ ausläuft könnte evtl ein BV eine Rolle spielen, allerdings hat sich die Gesetzeslage verschärft und der AG muss erst alles mögliche unternehmen damit er doch kein BV aussprechen muss. heißt, er kann dann zB auch dich dort einsetzen wo keine Gefährdung besteht. Sollte die EZ erst nach Beginn neuen Mutterschutz liegen, dann kannst du in dem Falle zum neuen Muttterschutz die laufende EZ beenden. Dann aber unbedingt vorher die restlichen EG-Monate auszahlen lassen, sie gehen sonst verloren. Mit Ende der EZ lebt dann der normale Vertrag wieder auf - selbst dann wenn du keinen Tag gearbeitet hast - und da dann der Mutterschutz beginnt bekämmst du Mutterschaftsgeld in Höhe wie bei Kind1. Davon ab könntest du dir auch das OK holen von deinem AG innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Das würde das neue EG wenigstens etwas erhöhen. Sonst kann es im schlimmsten Falle beim Mindestsatz plus Geschwisterbonus (bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat) bleiben.
Mitglied inaktiv
Als Logopädin kannst du auf jeden Fall mit ältern Kindern und Erwachsenen arbeiten ohne CMV Immunität zu haben. Nur unter 3jährige sind problematisch. Wer hat denn das entschieden und auf welcher Rechtsgrundlage??? Und nein, du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ins BV zu kommen, das wäre Betrug.
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