gummitarzan
Hallo, Ich habe am 04.12.15 mein erstes Kind zur Welt gebracht und bin jetzt für ein Jahr in Elternzeit. Im August diesen Jahres läuft mein Arbeitsvertrag aus. Da alles wunderbar läuft Überlegen wir gleich ein zweites Kind nach zu legen, womit wir auch zu meinen fragen kommen : - wenn ich jetzt schwanger werden würde, ( würde mich auch kein Arbeitgeber einstellen) müsste ich dann vom ende der Elternzeit bist zum Anfang des mutterschutzes Arbeitslosengeld beantragen? Und wenn ja, bekomme ich dann 65 % des elterngeldes oder von meinem Einkommen vor der Elternzeit? - ebenso wenn das zweite Kind da ist, wird das neue Elterngeld anhand des ersten elterngeldes 65% berechnet oder zählt da das Einkommen von vor dem ersten Elterngeld? - und die gleiche Frage besteht natürlich auch bei dem mutterschaftsgeld Im Internet bekomme ich zu viele verschiedene antworten die nur vverwirreb, ich weiß zur Zeit nicht an wem ich mich mit all den Fragen wenden kann..
Hallo, 1. Mit und ohne Schwangerschaft müssen Sie sich 3 Mo vor Ende des vertrages bei der Agentur für Arbeit melden. ArBgeld 1 bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen 2. Dazählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit MG o EG, die werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab wann hat Dein Kind denn einen Betreuungsplatz ?
gummitarzan
Er kommt 2019 in den Kindergarten Ich bin Krankenschwester und habe sehr flexible Arbeitszeiten, so das wir keine Kita benötigen. Allerdings würde mich schwanger niemand einstellen für die zwischenmonate!
Sternenschnuppe
Ok, also ALG kannst Du nur beantragen wenn Du nachweisen kannst, wie das Kind betreut ist. Und dann geht es darum dass Du Dich anbietest und nicht wer Dich so einstellt. Wichtig ist Dein Wille zu arbeiten. Was Du an Elterngeld bekommst entscheidet sich wie weit der neue Mutterschutz vom ersten Geburtstag des Vorkindes weg ist und ob Du da Einkommen hast oder nicht. Echtes Einkommen jeglicher Ersatz zählt 0€ für den jeweiligen Monat.
gummitarzan
Gibt es stellen wo man sich beraten lassen kann in all solchen finanziellen fragen ohne vom Arbeitsamt zum Landesamt und Krankenkasse bin und her geschickt zu werden ?
gummitarzan
Danke für die Antwort, Wenn ich jetzt für einige Monate während der nächsten ss Arbeitslosengeld beziehe, wird dieses dann als erwerbseinkommen gesehen und mit als Elterngeld berechnet, also 65 % von ALG ?
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