Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einkommen während des Mutterschutzes bei Selbstständigen

Frage: Einkommen während des Mutterschutzes bei Selbstständigen

Maerry83

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Liebe Frau Bader, ich bin hauptberuflich selbstständig und erwarte demnächst mein drittes Kind. Von meiner KK erhalte ich Mutterschaftsgeld, da ich freiwillig in der GKV mit Krankengeldanspruch versichert bin. Da mein Mutterschaftsgeld nicht sonderlich hoch ausfallen wird, stellt sich mir die Frage, ob es erlaubt ist in der Zeit des Mutterschaftsgeldes (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) auf selbstständiger Basis zu arbeiten und auch Einkommen zu erzielen? Oder ob mir das erwirtschaftete Einkommen mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße Maerry


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen gesetzlichen Anspruch auf MG haben Sie nicht - es bestehen Ansprüche nach § 24i Abs. 2 S. 5SGB V. Ob Einkünfte angerechnet werden, habe ich in keinem Kommentar gefunden. Da aber ein Ersatz für wegfallende Einkünfte abgesichert werden sollen, gehe ich davon aus, dass § 24i Abs. 4 SGB V analog gilt - dass bedeutet, dass das MG um das Einkommen gekürzt wird. Liebe Grüße NB


mellomania

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Bei Selbständigen gilt das mutterschutzgesetz nicht. Es gibt keinen Mutterschutz. Du darfst arbeiten wie du es möchtest und verantworten kannst. Das ist meine Kenntnis


drosera

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Hallo! Meine Vermutung (!) ist, dass du für die Tage, an denen du arbeitest, kein Mutterschaftsgeld erhältst, denn in SGB V Paragraph 24 i (4) steht "Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt." Und "Arbeitseinkommen" bezieht sich m.W. auf selbständige Arbeit. Bei Arbeitnehmern muss man (sofern man vor der Entbindung arbeiten möchte) zuvor (beim AG) erklären, an welchen Tagen man zu arbeiten gedenkt und die werden dann bei der GKV abgemeldet. Man kann aber jederzeit mit der Arbeit stoppen. Vielleicht läuft das bei Selbständigen ähnlich hinsichtlich der "Voranmeldung" und für diese Tage erhältst du dann 0€?


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