Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eingruppierung nach Elternzeit

Frage: Eingruppierung nach Elternzeit

Äpfelchen

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Sehr geehrte Frau Bader, nach dem Studium habe ich bereits 4 Jahre in meinem Beruf gearbeitet, nach 6 ist die Spezialisierungsprüfung vorgesehen. Jedes Jahr steigt das Gehalt nach offiziellem Tarifvertrag. Ich hatte für beide Kinder Zusammen ein Jahr BV und dann noch 3 Jahre Elternzeit. Werde ich nun folgend bezahlt ab 5. Jahr oder ab 6. Jahr, weil ich keine Nachteile wegen BV haben sollte. Ist es richtig, dass man im öffentlichen Dienst gar keinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit hat? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 17 BEEG darf, auch im öffentlichen Dienst, der Arbeitgeber für jeden Monat, in dem man sich komplett in Elternzeit befunden hat, den Urlaub kürzen. Liebe Grüße NB


mellomania

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urlaubsanspruch hast du dann nicht, wenn ihn der arbeitgeber kürzt. das wird dir mitgeteilt. ist ist eher ungewöhnlich dass man urlaubstage erwirbt in den monaten, in denen man in der reinen elternzeit ist


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