Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eingruppierung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eingruppierung nach Elternzeit

Frau MAMA

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Hallo Frau Bader, ich war jetzt 2 Jahre in Elternzeit und bin nun wieder schwanger. Vom Arbeitgeber gab es für die jetzige Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Das heißt, ich ging direkt von der Elternzeit in ein Beschäftigungsverbot über. Laut meiner letzten Jahresabrechnung (während der Elternzeit, aber das lag ja bei 0,- € Einkommen) bin ich wohl in eine höhere Stufe gerutscht (ich vermute mal während dem Beschäftigungsverbot oder dem Mutterschutz von Kind 1). Jetzt bekam ich die aktuelle Gehaltsabrechnung und da bin ich wieder eine Stufe niedriger eingruppiert, als eben bei der letzten Jahresabrechnung während der Elternezeit. Als ich nachhakte, hieß es nur kurz und knapp, dass die Elternzeit ausgeklammert wird und ich deshalb in der niedrigeren Stufe bin. Und da sind wir an dem Punkt, wo ich es nicht verstehe, warum bekomme ich während der Elternzeit die Jahresabrechnung mit einer höheren Stufe und dann, im Beschäftigungsverbot nur die gleiche Stufe wie vor dem ersten Kind (eine Stufe niedriger)? Ich kann doch nicht wieder "abgestuft" werden, oder? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf die Ferne schwer zu sagen. Frage ist, warum Sie eine Stufe höher eingruppiert wurden. Aufgrund Vertrag, TV oder Betriebsvereinbarung? Öff. Dienst? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag, Elternzeiten werden nicht als Beschäftigungszeiten gerechnet. Es könnte sein, dass das versehentlich geschah, der Fehler dann aber rückgängig gemacht wurde. Einfach nachfragen.


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