Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eingliederung nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eingliederung nach elternzeit

franzi_85

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Hallo Ich habe 3 Kinder, 14.02.08 18.12.14 01.02.2016 Meine zweijährige Elternzeit Endet Jan. 2018 Mein Chef müsste mich je rein theoretisch nur zu meinen alten bedingungen wieder einstellen,oder? Was tu ich wenn mir das nicht möglich ist? Sprich ich möchte eigentlich mit den 2 kleinen nur 450Euro arbeiten und nur so wie sie in der Kita sind sprich Vormittag da wir keine Familie um uns haben, die sie nach der Kita betreuuen könnten. Was tu ich wenn mein Chef mir aber nur eine 75% Stelle und inkl. Nachmittags anbieten kann oder evtl. garkeine Stelle für mich hat, da es eine kleine Praxis ist? Muss er mir dann kündigen? Oder muss ich das machen?Muss ich mich auf dem amt Vorab melden?Was muss ich beachten? MfG Franzi von franzi_85 am 07.04.2017


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben weder Anspruch auf TZ noch auf bestimmte Zeiten (wenn der Arzt weniger als 15 AN hat) Liebe Grùsse NB


malini

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Fr. Bader beantwortet nicht täglich Fragen - warte bitte und stell sie gleiche Frage nicht 2x ein, es wurden auch Fragen, die nen Tag vor deiner gestellt wurden noch nicht beantwortet! Zu deiner Frage: wenn du nicht so arbeiten kannst wie vertraglich vereinbart und er deinen Teilzeitwünschen nicht entsprechen kann (hast ja kein Anrecht drauf bei ner kleinen Praxis) musst du kündigen!


franzi_85

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Hallo malini, entschuldige bitte mein Laptop spinnt irgendwie ich konnte die Frage nicht finden, hab sicherlich mit 3 Kindern Job Hund und Haushalt nicht die Zeit um alles doppelt zu machen. Wann muss ich dann künmdigen? Mfg Franzi


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