Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einbuße beim EG fürs 2.Kind a.G. Angabe verkürzter Arbeitszeit

Frage: Einbuße beim EG fürs 2.Kind a.G. Angabe verkürzter Arbeitszeit

Dreamdays

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Hallo Frau Bäder, ich bin kurz vor Ende der EZ und bin mit dem 2. Kind schwanger. (6.SW) Arbeitsbeginn nach 1 Jahr Elterrnzeit ist der 22.10. Wegen der Risiken möchte ich dem AG frühestens Anfang Oktober die SS mitteilen. Auf Grund einer chron.Erkrankung muss ich vom Arzt direkt wieder ins BV geschrieben werden. (Nach Ablauf der Elternzeit) Meine Frage, muss ich mit Einbußen beim EG für das 2. Kind rechnen weil ich dem AG nach dem letzten Mutterschutz >schriftlich mitteilte< nach der EZ nur noch TZ arbeiten zu wollen? Oder wird das EG fürs 2. Kind ebenfalls anhand der letzten 12. Monate vor Geburt des 1. Kindes berechnet ohne Berücksichtigung auf die von mir vorausgesagte bzw gewünschte Arbeitszeit von 30 Wochenstunden? Vielen Danke für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss der AG Sie krankschreiben - und kein BV aussprechen 2. Sie bekommen nur den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB


Andrea6

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Das ist doch keine Einbuße: ohne Schwangerschaft hättest du doch das gleiche Geld zur Verfügung. Du bekommst beim Beschäftigungsverbot das für Teilzeit vereinbarte Gehalt, und beim Elterngeld wird dies ebenso zugrunde gelegt. Und das alles ohne einen Finger zu rühren...


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