Januar201624
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin noch bis Ende Januar 2022 in Elternzeit mit meinem zweitem Kind. Insgesamt 3,5 Jahre Elternzeit. Bekomme im Oktober 2021 mein drittes Kind. Ich habe gelesen, dass ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber vorzeitig beenden kann um Mutterschaftsgeld für das dritte Kind zu bekommen. Und danach quasi neu Elternzeit beantrage für das dritte Kind. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe zuletzt 2018 in Teilzeit gearbeitet. Wird aus dem Gehalt in 2018 mein Mutterschaftsgeld berechnet ? Anspruch auf Elterngeld habe ich sicherlich nur in Höhe von 300€ im Monat ? Vielen Dank. Viele Grüße
Hallo, 1. MG: Die EZ ist beendet, der alte Vertrag lebt auf. Wenn es sich um einen VZVertrag handelkt, bekommen Sie entsprechend MG 2. EG: Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
mellomania
beides richtig. wenn du die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendetst, greift der vertrag, der vor der elternzeit galt. war das damals eine reguläre teilzeit oder eine teilzeit in der elternzeit von kind1? wenn du bis her nicht gearbeitet hast erhälst du mindestsatz plus geschwisterbonus bis kind 2 drei jahre alt ist
Ani123
Wann sind die älteren Kinder geboren? Hast du zum Mutterschutzbeginn des 2.Kindes die EZ vom 1.Kind beendet?
Januar201624
Hey, danke schon mal für eure Antworten. Also mein erstes Kind kam im Januar 2016. hatte dann ein Jahr Elternzeit. Habe dann von Februar 2017 bis zur Geburt bzw bis zum Mutterschutz vom zweiten Kind in Teilzeit gearbeitet (2. Kind geboren August 2018). Und seit der Geburt vom zweiten bin ich in Elternzeit. Lg
mellomania
heißt, dein vollzeitvertrag ist nicht mehr existent, da du eine neue teilzeit OHNE elternzeit parallel gearbeitet hast? dann zählt der
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