Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dazuverdienst in elternzeit

Frage: Dazuverdienst in elternzeit

enne

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Guten Tag Frau Bader . Mein Sohn ist im November 2017 geboren. Ich habe mir mein Elterngeld auf 2 Jahre verteilt auszahlen lassen und 3 Jahre elternzeit beantragt. Bevor ich schwanger geworden bin habe ich 32 std die Woche gearbeitet bei einem Stundenlohn von 13.50€ . Jetzt habe ich meinen Chef gefragt ob ich auf 450€ Basis bei ihm arbeiten könnte. Ich habe mir ausgerechnet das ich dafür ca 8 Stunden die Woche arbeiten müsste. Nun sagt er das ich auf 450€ Basis nicht meinen alten Stundenlohn bekomme da ich ja brutto gleich netto verdiene. Er würde mir nur 10€ die std zahlen. Kann er das so einfach machen? Oder habe ich ein Recht auf meinen alten Stundenlohn? Oder gilt er nur wenn ich wieder auf 32 std die Woche gehe? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen... Lg enne


KielSprotte

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Hm, kommt drauf an. Wenn du die exakt gleiche Arbeit wie vorher erledigen würdest, müsste es auch den alten Lohn geben. Wenn er dir eine andere Aufgabe gibt, kann er auch einen anderen Lohn zahlen, da ihr für den Minijob einen neuen Vertrag schließen würdet. Grundsätzlich hört es sich danach an, das es in der Firma keinen Tarifvertrag gibt?


enne

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Ich würde auf jeden Fall die gleiche Arbeit verrichten da ich Friseurin bin.


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