NaFe1980
Hallo Frau Bader, ich bin seit 2006 in einer Agentur tätig, die einem großen Netzwerk angehört. Ich bin seit Oktober 2012 in Elternzeit und habe geplant im Oktober 2015 wieder zurückzukehren. Heute habe ich erfahren, dass die Agentur einen großen Kunden verloren hat und Ende des Jahres geschlossen wird. Es wäre ja kein Problem, allerdings bin ich in der 6. Woche schwanger und Mitte März ausgezählt. Ab Oktober habe ich wieder mit meinem Vollzeitgehalt gerechnet. Was soll ich nun tun? Wie verhalte ich mich richtig? Die Agentur selbst hat sich noch nicht bei mir gemeldet, die wissen natürlich auch noch nicht, dass ich schwanger bin. Die Information, dass die Agentur schließt, habe ich inoffiziell von einem Kollegen erhalten. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße, NaFe
Hallo, Schwangerschaft hin oder her, Sie werden dann arbeitslos. Deshalb würde ich mich möglichst schnell meine neue Tätigkeit bemühen und sich bewerben. Liebe Grüße MB
Sternenschnuppe
Schleunigst woanders bewerben ! Wenn sie schließen wird es eine Sondererlaubnis geben Dich zu kündigen. Du kannst dann ALG1 beantragen. Dieses zählt fürs Elterngeld allerdings mit 0€. Und natürlich das Gerücht überprüfen, erzählt wird viel.
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