Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (habe 2 Jahr vereinbart, 1,5 sind rum) und habe nun durch Zufall einen neuen Job bei einem anderen Arbeitgeber in Aussicht, den ich evtl. sehr kurzfristig beginnen kann. Meinen alten Job würde ich dann gerne kündigen, da ich nur im Notfall zu diesem Arbeitgeber zurück wollte. Der neue Job wäre eine 50%, max. 70%-Stelle bei einem völlig anderen Arbeitgeber (keine Konkurrenz), viel näher an meinem Wohnort, besser bezahlt und von den Aufgaben her deutlich näher an meinem eigentlichen Berufsfeld. Mein bisheriger Arbeitgeber wäre wahrscheinlich froh, mich los zu sein, da es dem Unternehmen nicht gut geht. Meine Fragen: Was muß und kann ich nun tun, wenn ich bei dem neuen Job eine Zusage erhalte? a) Kann ich einfach so kurzfristig kündigen bzw. um einen Aufhebungsvertrag bitten? Welche Fristen sind da zu beachten bzw. unter welchen Voraussetzungen kann so ein Aufhebungsvertrag zustande kommen? b) Wäre es einfacher, wenn mein derzeitiger Chef einfach nur dem anderen Job zustimmt und ich nach der Elternzeit kündige? Kann er meine andere Tätigkeit ablehnen und wenn ja, aus welchem Grund bzw. wie kann ich dem am besten entgegenwirken? c) Was passiert schlimmstenfalls, wenn ich den neuen Job annehme, ohne daß mein Chef zugestimmt hat, bzw. eine Kündigung durch ist (z.B. weil er sich noch nicht geäußert hat, bzw. die Kündigungsfrist noch nicht rum ist) Ich möchte mir diese einmalige Chance mit dem neuen Job auf keinen Fall entgehen lassen, kann aber dort nicht monatelang warten, bis sich anfange. Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße Kadiya
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Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
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