Liebe Frau Bader,
ich stecke in einer verzwickten beruflichen Lage und wende mich daher an Sie, um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Hier meine Situation:
Ich habe am 01.11.13 meinen ersten Sohn zur Welt gebracht. Die Elternzeit habe ich dummerweise nur für ein Jahr beantragt, so dass ich eigentlich ab Dez. 2014 wieder arbeiten müsste. Inzwischen habe ich um eine Verlängerung der Elternzeit bis einschließlich Juli 2015 gebeten. Die Antwort war folgende: "Da wir noch nicht mit Sicherheit sagen können, wie und ob die derzeitige Firma und damit ihr Arbeitsplatz im kommenden Jahr erhalten bleibt, können wir keine Personalplanungen für 2015 vornehmen."
Da ich in meiner Position sehr gut verdient habe wäre es finanziell ratsam, das Gehalt der Vollzeitstelle für ein Geschwisterkind so viel anrechnen zu lassen wie möglich. (Mein Elterngeld gilt nicht als Einkommen, sondern der Verdienst davor - korrekt?)
Hier nun meine Fragen:
1. Wie ist das dann mit der Berechnung des Elterngeldes? Es werden die letzten 12 Monate vor bzw. nach Beendigung der Elternzeit berechnet also dann der letzte Vollzeitvertrag plus einige Monate des neu abgeschlossenen Halbzeitvertrags der erst ab Dez. 2014 beginnt- - korrekt?
2.Wenn meine Chefin die Elternzeit nicht verlängert; ich erneut schwanger bin aber das Unternehmen geschlossen wird - bin ich dann doch kündbar oder muss sie mir einen Job in einer der anderen Firmen anbieten (sie hat mehrere) ?
Ich glaube, sie muss mir nur einen Job in einer ihrer anderen Firmen anbieten, wenn diese untereinander wirtschaftlich verknüpft sind - was genau muss erfüllt sein, dass Firmen wirtschaftlich verknüpft sind?
3. Angenommen, ich werde bis Dez. 2014 erneut schwanger, meine Chefin verlängert die Elternzeit nicht und ich kann und will nicht bei Ihr arbeiten, da ich zum einen keinen geeigneten Kitaplatz gefunden habe und zum anderen mir deutlich gesagt wurde, dass Mütter im Unternehmen unerwünscht sind, da die Flexibilität mit ihnen verloren geht. Habe ich die Möglichkeit zB ein Beschäftigungsverbot zu erwirken? Wenn ich kündigen würde, bekomme ich mein zweites Elterngeld bzw auch den Anteil des Arbeitgeber zum Mutterschutzgeld vom Amt?
4. Falls Sie mir die Elternzeit nun doch verlängert, habe ich währen Jan-Jul 2015 kein Einkommen. Kann ich hier mit Hilfe eines Beschäftigungsverbotes bei einer erneuten Schwangerschaft die Verlängerung der Elternzeit wieder aufheben und für diese Zeit auch ein Gehalt bekommen? Dann natürlich nur das vom Teilzeitjob.
Sie sehen es ist etwas verzwickt, aber bevor wir loslegen, wollen wir sicher sein, dass wir auch abgesichert sind. Eine Schwangerschaft währen ich arbeitslos bin, kann ich mir nicht vorstellen. Arbeitslos zu sein, ist schon unvorstellbar für mich.
Herzliche Grüße und besten Dank für Ihre Hilfe.
Nadja
Lieben Gruß
Mai"
von
maiglocke2013
am 23.05.2014, 06:53
Antwort auf:
schwanger während 1. Elternzeit - Unternehmen wird geschlossen?
Hallo,
1. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne die Monate mit Bezug von EG o MG.
2. Andere Firmen nein. Nur in der Firma, die im Arbeitsvertrag steht
3. Ein BV kann man aus diesem Grund nicht bekommen
4. Nein, eine Aufhebung sieht das Gesetz nicht vor
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2014
Antwort auf:
schwanger während 1. Elternzeit - Unternehmen wird geschlossen?
Der beste Zeitpunkt um schwanger zu werden wäre jetzt !
Alles was Elterngeldmonate sind wird durch neues Gehalt ersetzt bei der Berechnung des neuen Elterngeldes.
Hast Du einen gefährlichen Job oder warum denkst Du ein BV zu bekommen ?
Die Aufhebung von Elternzeit um ein BV zu nutzen ist nur für den neuen Mutterschutz zulässig, nicht davor.
Wenn Du gar keinen Kitaplatz hast kannst Du auch nicht arbeiten, dann musst Du kündigen. Wie willst Du sonst Deinen Vertrag erfüllen ? Dann bekommst Du aber eine Sperre beim Arbeitsamt und dem musst Du die Betreuung auch nachweisen um ALG1 bekommen zu können.
Ob die anderen Firmen in Frage kommen hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab, ob Du für das große Ganze angestellt bist oder nur für eine Firma genau.
Wenn Du ein Jahr genommen hast und Dein Kind am 01.11. geboren ist, dann musst Du auch am 01.11. wieder arbeiten. Du schreibst Dezember ?
Elterngeld wird immer nach den 12 Monaten vor Mutterschutz des Kindes gerechnet, für die es gezahlt werden soll.
Ab 01.11. ohne Arbeit also je Monat mit 0€, alles davor mit altem Gehalt.
von
Sternenschnuppe
am 23.05.2014, 07:39
Antwort auf:
schwanger während 1. Elternzeit - Unternehmen wird geschlossen?
0) Ja, Elterngeld ist kein Einkommen
1) Das Elterngeld wird aus dem berechnet, was du die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt verdient hast. Hattest du dort nur Elternzeit, dann hattest du kein Einkommen!
Der Verdienst vor dem ersten Kind wird nur herangezogen, wenn zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz weniger als 12 Monate liegen. Und dann auch nur anteilig.
Liegen dazwischen 9 Monate, werden 3 alte Monate genommen. Liegen dazwischen 11 Monate, wird nur 1 alter Monate hinzugenommen.
Würde Kind 2 Ende Juli 2015 geboren, würden für das Elterngeld die Monate Mai 2015 bis Nov 2014 (= 7 Monate) und 5 weitere Monate mit altem Gehalt zählen.
Kommt das Kind später, sind es weniger Monate mit altem Gehalt.
2) Mit wirtschaftlichen Verknüpfungen kenn ich mich nicht aus.
3) Warum solltest du ein Beschäftigungsverbot bekommen? Dein Job, zu dem du sowieso nicht gehst/gehen willst, ist doch dann keine Gefahr für die Schwangerschaft!!!
Und was soll das heißen, ich kann und will dort nicht arbeiten? Arbeitsrechtlich hast du nur für 1 Jahr die Freistellung beantragt. Danach musst du deinen Pflichten zur Arbeitsleistung wieder nachkommen. Musst dich halt rechtzeitig um eine Kinderbetreung kümmern. Wenn du das nicht willst, dann musst du kündigen!
Ohne Arbeit selbstverständlich auch kein Zuschuss vom Arbeitgeber während des Mutterschutzes!
Elterngeld gibt es davon unabhängig.
4) Ebenso gibt es während einer Elternzeit kein Beschäftigungsverbot. Schließlich gehst du keiner Arbeit nach, von der du freigestellt werden kannst. Also nein, das geht nicht.
Also würde eine Verlängerung dein neues Elterngeld reduzieren.
Viel Elterngeld UND viel zuhause sein geht nur, bei recht kurzer Geburtenfolge.
Ansonsten gibts nur den Biss in den saueren Apfel: entweder arbeiten = viel Elterngeld ODER viel zuhause = wenig Elterngeld!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.05.2014, 08:43