Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Elternzeit Vater im Unternehmen unter 15 Personen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Elternzeit Vater im Unternehmen unter 15 Personen?

loeckchenmaus

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Hallo, ich bin wirklich langsam verzweifelt und brauche unbedingt einen Rat. Überall bekomme ich eine andere Info. Mein Partner hat Elternzeit für die ersten 2 Monate ab Geburt des Kindes beantragt. Er arbeitet in einem Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten und hat einen befristeten Vertrag bis 31.12.12. Elternzeit wäre Nov./Dez. Jetzt meine Frage: hat mein Partner einen Rechtsanspruch auf Elternzeit und kann er diese auch frei bestimmen? Kann man das irgendwo schwarz auf weiß nachlesen? Ich weiß nicht, ob es da im Gesetz eine Lücke gibt, konnte jedenfalls nichts finden. Auch habe ich mich schon im Frauentechnikzentrum und bei der Elterngeldstelle informiert, angeblich gibt es da keine Klausel. Trotzdem lese ich auch hier und da wieder was anderes und der Chef muss die Info ja auch irgendwo her haben. Wir möchten einfach nur Gewisseheit haben, damit wir uns auf die Zeit mit unserem Baby konzentrieren können, wenn es da ist. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Danke.


SumSum076

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Elternzeit beantragt man nicht, man meldet sich an! Das hat zur Folge, dass der AG die Elternzeit auch nicht ablehnen kann. Im BEEG steht nirgends, dass bei kleinen Firmen eine Ausnahme gemacht werden kann. Es steht auch nirgends, dass der Chef sagen kann, wann man diese Elternzeit zu nehmen hat. Auszüge aus dem BEEG, aus denen hervor geht, dass AN der Gestalter der EZ ist: "§ 15 Absatz 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie 1. mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und 2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen." § 15 Absatz 2: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes." § 16 Absatz 1: "Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll." Aber beachtet bitte, dass Elternzeit (und Elterngeld) am besten passen, wenn ihr sie nach Lebensmonaten gestaltet. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Guck mal hier : http://mein-elterngeld.de/elterngeld_elternzeit.htm Das mit den 15 Arbeitnehmern geht dann um Teilzeit nach Elternzeit. Da gibt es andere Regeln für kleinere Betriebe. Aber für Euch uninteressant


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