Hallo Frau Bader, während der Schwangerschaft habe ich in der Personalabteilung 3 Jahre Elternzeit beantragt, mit meinem direkten Vorgesetzten habe ich mündlich vereinbart, dass ich nach einem Jahr Elternzeit wiederkomme( September 2012). Meine Vertretung hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis September.Nun möchte der Chef nicht, dass ich zurückkomme, da die Vertretung keine Kinder hat und flexibel ist. Ist es rechtens, dass er mir die frühzeitige Rückkehr verweigert und gleichzeitig den Arbeitsvertrag der Vertretung verlängert?
von
carla3008
am 28.05.2012, 21:10
Antwort auf:
Darf der Chef meine vorz.Rückkehr verweigern u. den AV der Vertretung verlängern
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2012
Antwort auf:
Darf der Chef meine vorz.Rückkehr verweigern u. den AV der Vertretung verlängern
Hallo,ich glaub ihr hättet das schriftlich festhalten sollen,da seh ich das Problem,ob er verweigern darf weiß ich nicht genau,aber ich schätze mal er wird sagen du hast 3 Jahre ez eingetragen und vom Rest wird er nichts mehr wissen....wollen!
von
CKEL0410
am 29.05.2012, 08:27
Antwort auf:
Darf der Chef meine vorz.Rückkehr verweigern u. den AV der Vertretung verlängern
Nein darf er idR (Voraussetzung Betrieb mit mehr als 15 AN und mehr als 6 Monate Beschäftigungsverhältnis) nicht. Er darf gerade die Teilzeit in Elternzeit (und als solche wäre sie doch beantragt oder?) nur unter ganz engen Bedingungen ablehen. Wenn er aber die EZ-Vertretung beschäftigen will hat er gerade keine dringende betreiblichen Gründe für die Ablehnung. Anders allenfalls, wenn er wirklich dringend auf flexible Arbeitszeiten angeweisen wäre aber das kann ja kaum sein.
VG
von
Lina_100
am 29.05.2012, 12:31