Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Arbeitgeber Beschäftigungsverbot aussprechen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Arbeitgeber Beschäftigungsverbot aussprechen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Hallo an alle, die vielleicht Bescheid wissen! Die Frage steht ja schon oben! Darf der AG (Arzt) in einem medizinischem Beruf (Arzthelferin) ein Beschäftigungsverbot aussprechen, weil man mit potentiell infektiösem Material arbeitet? Oder muss auch dieses Beschäftigungsverbot ein Amtsarzt oder Gynäkologe ausstellen/aussprechen? Ich dachte, das dürften nur diese beiden Ärzte aussprechen und nicht der AG selbst...oder geht das in solchen (z. B. medizinischen) Berufen? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort! Maria


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...zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht KEIN Arzt-Patient-Verhältnis!! (könnte ja durchaus der Fall sein!) Nochmals Grüsse Maria


Mitglied inaktiv

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Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft!!! Das ist wohl wichtig zu erwähnen! Maria


Mitglied inaktiv

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So weit ich weiß darf Dein AG kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich hatte zwar kein Beschäftigungsverbot, jedoch wurde mein Einsatzbereich stark eingeschränkt (bin MTLA). Mein Abteilungsleiter sagte(Labormediziner und Arzt), dass ich dafür erst zum Gyn und später zum Betriebsarzt müsste. Er dürfte auch kein Beschäftigungsverbot aussprechen und vom Chef absegnen lassen. Würde zum FA gehen und ihm die Sache schildern. Sicher ist sicher. LG Nadine


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