Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit dem 16.02.2010 im BV wegen Schwangerschaft. Nun hatte ich für dieses Jahr erst 3 Tage Urlaub im Januar genommen. Was ist mit dem restlichen Tage Urlaubsanspruch (gesamt 26 Tage, also noch 23 Tage)? Kann ich den Urlaub nach der Elternzeit noch in Anspruch nehmen oder ist der jetzt einfach weg?? Vielen Dank für ihre Antwort, liebe Grüße, Anja
Hallo, kann man in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet oder im Folgejahr Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Darf ich mal fragen, wann dein ET ist? Wenn du bis zum Mutterschutz im BV bist, dann wird der Urlaub aufgehoben, bis du aus der Elternzeit zurückkehrst. Dann hast das Rückkehrjahr und das darauf folgende Jahr Zeit, den Urlaub zu nehmen (Soweit meine Info). Gruß Sabine
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen. Vielen Dank schon im Voraus für die Mühe. 1. Ich befinde mich seit dem 1.8.14 im BV. Mein Ag hat mich von sich aus in das BV geschickt. Ich bin angestellte bei einer Fastfoodkette. Diese hat einen Manteltarifvertrag und in diesem wohl eigene "Regeln" zur Berechnung des Lohnes während eines BV ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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