Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit dem 16.02.2010 im BV wegen Schwangerschaft. Nun hatte ich für dieses Jahr erst 3 Tage Urlaub im Januar genommen. Was ist mit dem restlichen Tage Urlaubsanspruch (gesamt 26 Tage, also noch 23 Tage)? Kann ich den Urlaub nach der Elternzeit noch in Anspruch nehmen oder ist der jetzt einfach weg?? Vielen Dank für ihre Antwort, liebe Grüße, Anja
Hallo, kann man in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet oder im Folgejahr Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Darf ich mal fragen, wann dein ET ist? Wenn du bis zum Mutterschutz im BV bist, dann wird der Urlaub aufgehoben, bis du aus der Elternzeit zurückkehrst. Dann hast das Rückkehrjahr und das darauf folgende Jahr Zeit, den Urlaub zu nehmen (Soweit meine Info). Gruß Sabine
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