Schneckenmama
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen. Vielen Dank schon im Voraus für die Mühe. 1. Ich befinde mich seit dem 1.8.14 im BV. Mein Ag hat mich von sich aus in das BV geschickt. Ich bin angestellte bei einer Fastfoodkette. Diese hat einen Manteltarifvertrag und in diesem wohl eigene "Regeln" zur Berechnung des Lohnes während eines BV festgelegt. Normalerweise gelten die 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Ich bin im Juni schwanger geworden. Damit wären das für mich die Monate Mai, April und März. Nun berechnet mein AG/Lohnbüro allerdings so, dass er immer die letzten 12 Monate vor dem gerade zu berechnenden Monat heranzieht und hier aus der Stundenzahl den Durchschnitt nimmt. Heißt für August 14 hat er die Monate August 13-Juli 14 herangezogen. Für Dezember 14 zieht er jetzt die Monate Dezember 13-Nov 14 heran. Ist das denn zulässig? Ich kann diese Rechnerei nicht nachvollziehen. 2. Ich war im März für 2 Wochen krank geschrieben. Habe in dieser Zeit von meinem AG für 10 Tage Geld bekommen. (Krankengeld?) Wird dies denn bei der Berechnung mit berücksichtigt? Ich konnte in diesem Monat ja nur 2 2 Wochen arbeiten. 3. Wie steht es mit Urlaubstagen, welche genommen werden. Die werden bei mir mit einem gewissen Stundensatz auf dem Lohnzettel ausgewiesen. Also auch bezahlt. Werden diese bei der Berechnung mit einbezogen oder fallen sie raus? 4. Ich habe jetzt noch 13 Tage Resturlaub übrig. Wenn ich in Elternzeit gehe bekomme ich die "neuen" Urlaubstage für nächstes Jahr sicherlich nicht "gut geschrieben"? also die 27 Tage für 2015 entfallen für mich?! Sehe ich das richtig? Wenn ich jetzt nach meiner Mutterschutzzeit bei meinem AG kündige da eine Rückkehr in den Beruf für mich eh nicht mehr in Frage kommt, wird mir die Resturlaubszeit dann ausbezahlt? Oder sollte man mit der Kündigung lieber bis zum Ablauf der Elternzeit warten? Wird eine Ausbezahlung des Resturlaubes auf das Elterngeld angerechnet? LG Schneckenmama
Hallo, 1. Die Berechnung des Mutterschutzlohnes erfolgt nach § 11 MuschG. Danach sind die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft anzusetzen. Ob ein wirksamer Tarifvertrag besteht und dieser hier Anwendung findet, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. 2. Im Fall von Krankheit, unabhängig von Schwangerschaft, steht dem Arbeitnehmer sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. In voller Höhe. Und das wird dann auch in voller Höhe mit angesetzt. Liebe Grüße NB
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