Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV als Beamtin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV als Beamtin

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Hallo Frau Bader ich bin im 5. Monat schwanger und mittlerweile die dritte Woche krankgeschrieben wegen Ischiasbeschwerden in der Schwangerschaft und vorzeitigen Wehen. Sollte es in 2 Wochen nicht besser werden, will meine FÄ mir ein komplettes Beschäftigungsverbot ausstellen. Was ändert sich für mich vom Gehalt her( ich bin Beamtin , freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeldanspruch wegen Beamtenstatus)? Inwiefern wirkt es sich auf das Elterngeld aus? In 4 Wochen haben wir für 1 Woche Urlaub an der See gebucht, einfach nur entspannen. Darf man das während des BV´s? Buchung kann ich leider nicht rückgängig machen, da ich schon bei Buchung schwanger war. Wie ist es mit dem mir in diesem Jahr zustehenden Urlaub? Verfällt dieser, falls ich nicht mehr arbeiten gehen sollte in diesem Jahr? Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld als Beamtin? Bekommt man da von der KK was???? Oder doch eher vom Arbeitgeber? Vielen Dank für eine Beantwortung meiner vielen Fragen. Liebe Grüße, die Landmotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hllo, das wäre doch kein BV, sondern eine Krankschreibung! BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) - KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Schau mal hier, vielleicht hilft das weiter: http://zope.verwaltung.uni-mainz.de/pa/formulare/beamte/beurlaubung/46-Merkblatt%20Kinder%20-%20Beamte Deine Ärztin kann Dir durchaus ein individuelles BV ausstellen, ich hatte aus ähnlichen Gründen in der ersten Schwangerschaft ein BV vom 5. Monat bis zur Geburt. Am Elterngeld ändert das BV nichts, Krankengeldbezug würde daran auch nichts ändern, denn die Erkrankung ist SS-bedingt. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, Du bekommst die ganze Zeit (bis 8 Wochen nach der Geburt) das Gehalt vom Dienstherrn weitergezahlt. Egal ob Du zwischendrin krankgeschrieben oder im Beschäftigungsverbot bist. Der Urlaub bleibt auch bestehen. Bin selbst Beamtin und habe 2 Kinder und es gab null Probleme :) LG


Mitglied inaktiv

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hallo, das heisst als beamtin bekommt man kein mutterschutzgeld??? und während des bv´s bleibt es beim gehalt oder wird der durchschnitt der letzten 12 monate errechnet? gerne auch per pn, danke dir, lg


Mitglied inaktiv

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Hallo nochmal, Du bekommst ganz normal Dein bisheriges Gehalt weiter, bis Du in Elternzeit gehst (8 Wochen nach der Geburt)! Egal ob Du während der Schwangerschaft gesund bist und normal arbeitest, krank bist oder einem Beschäftigungsverbot unterliegst. Liebe Grüße


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