Liebe Frau Bader,
ich bin Beamtin in NRW und derzeit befinde ich mich noch bis Ende Januar 2020 in meiner zweijährigen Elternzeit. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Angenommen der Entbindungstermin wäre im März 2020, dann würde ich von der Elternzeit direkt in den Mutterschutz übergehen. Würde ich dann in der Mutterschutzzeit wieder meinen vollen Sold bekommen?
Elterngeld (Plus) bekomme ich noch bis Oktober diesen Jahres. Da würde ich dann für das zweite Kind nur den Mindestsatz bekommen, oder?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Annabel
von
An-Nabel
am 06.05.2019, 15:53
Antwort auf:
Mutterschutzgeld und Elterngeld bei zweitem Kind als Beamtin
Hallo,
1. Ja, wenn die erste EZ zu ende ist bekommen Sie dn vollen Lohn
2. Bei EG gilt: man nehme als Berechnungsgrundlage die letzten 12 Mo vor der Geburt und klammer Monate mit MG und EG bis zum 14 LM von Kind 1 aus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2019
Antwort auf:
Mutterschutzgeld und Elterngeld bei zweitem Kind als Beamtin
nicht unbedingt. wenn der mutterschutz in der laufenden elternzeit beginnt, solltest du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, damit du das volle mutterschaftsgeld bekommst. wenn der mutterschutz NACH der elternzeit beginnt, richtet sich das mutterschaftsgeld danach, was du dazwischen gemacht hast. gehst du nach der elternzeit bis mutterschutzbeginn vollzeit arbeiten, erhälst du das volle MG. gehst du nur teilzeit arbeiten, erhälst du das TZ MG. du könntest aber auch das dritte jahr EZ direkt an die beiden jahre dranhänngen und dieses letzte jahr dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz wieder beenden oder eben nur das stück elternzeit dranhängen, das du bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz brauchst, dann erhälst du wieder das vollr MG.
von
mellomania
am 06.05.2019, 16:30
Antwort auf:
Mutterschutzgeld und Elterngeld bei zweitem Kind als Beamtin
Ah, ok. Das heißt ich kann meine Elternzeit einfach noch etwas verlängern und dann, (wahrscheinlich, wenn ich einen VET habe,) sie passend einen Tag vor Mutterschutz vorzeitig wieder beenden? Gibt es da Besonderheiten für Beamte zu bachten?
von
An-Nabel
am 06.05.2019, 17:02
Antwort auf:
Mutterschutzgeld und Elterngeld bei zweitem Kind als Beamtin
Du musst aber bedenken, dass desto später das 2. Kind kommt desto weniger Elterngeld bekommst du. Ausser du arbeitest innerhalb der ez
Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 17:05