Hallo! Ich bin aktuell im 3. Jahr Elternzeit und arbeite nebenbei bei meinem vorherigen Arbeitgeber auf 450€ Basis. Wenn ich nun erneut schwanger bin, bekomme ich ja nur die 300€ Elterngeld richtig? Wirken sich die 450€ auch auf das Mutterschutzgeld aus oder bekomme ich da das selbe wie beim ersten Kind wenn ich die Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes beende? Macht es beim Elterngeld oder Mutterschutzgeld einen Unterschied wenn ich meine 450€ Stelle jetzt noch kündige oder eventuell auf Teilzeit gehen würde?
von
Wunschmami10
am 16.12.2021, 14:05
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Elterngeld und Mutterschutzgeld
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht.
1. Das EG bestimmt sich nach dem Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonat) kann man ausklammern.
2. Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ und bekommen Lohn nach dem ursprünglichen Vertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.12.2021
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Elterngeld und Mutterschutzgeld
Hallo,
wenn du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die lfd Elternzeit beendet, bekommst du nach deinem alten Vertrag dein Mutterschaftsgeld.
Wann endet deine Elternzeit und wann beginnt der Mutterschutz?
Wenn du jetzt statt 450€ auf Teilzeit erhöhst, würde das das Elterngeld schon erhöhen. Achte aber auf Teilzeit in Elternzeit. Es gibt so einen Elterngeld Rechner online, da kannst du es ausprobieren. 450€ ca 300€ Elterngeld
Mitglied inaktiv - 16.12.2021, 15:15
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Elterngeld und Mutterschutzgeld
Ok. Aber das Mutterschutzgeld hat nichts damit zu tun ob ich jetzt während der Elternzeit Teilzeit oder auf 450€ arbeite oder? Das hätte nur Auswirkungen auf das neue Elterngeld. Mutterschutzgeld berechnet sich definitiv nach dem Geld was ich vor der 1. Elternzeit hatte, stimmt’s? Das ich die 1. Elternzeit 1 Tag vorher beenden muss weiß ich.
von
Wunschmami10
am 17.12.2021, 14:15
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Elterngeld und Mutterschutzgeld
Mutterschutz geht definitiv nach alten Vertrag wenn die ez einen Tag vor neuen Mutterschutz endet.
Elterngeld sind ja wieder die 12 monate vor Geburt relevant. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen und wenn da noch Monate mit EG sind (max bis 14. Lebensmonat) ,--- bei dir eher nicht
Mitglied inaktiv - 17.12.2021, 14:48