Bärchen87
Guten Tag, ich bin Beamtin im vorzeitigen Ruhestand (also Beihilfe und privat versichert) und habe einen Minijob. Jetzt bin ich Schwanger und meine Ärztin würde mir gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, bekomme ich dann auch weiterhin die 520€? Also den Mutterschutzlohn, nennt man es glaube ich? vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, bei einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie weiter den Lohn. Schwieriger wird es beim Mutterschaftgeld. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du bekommst das, was du als Nicht-Schwangere auch bekommen würdest.
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