Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung im Teilzeit Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung im Teilzeit Beschäftigungsverbot

Kleenes

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Hallo, folgende Situation: Ich bin seit 06.03. schwanger, momentan in der 21. Woche. Die ganze Zeit, habe ich voll gearbeitet und jetzt ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von max. 5 Stunden pro Tag erhalten. Im Februar hatte ich eine Höhergruppierung, mehr Geld. Davor weniger… Wie rechnet sich nun das Geld, welcher der Arbeitgeber nun bezahlen muss? Würden die letzen drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen, wäre ich ja benachteiligt…und ab August bekäme ich auch nochmals eine Lohnerhöhung, welche sich ja dann positiv wieder auf das Elterngeld anrechnen würde. Meine Frage nun wie ist das jetzt wenn ich nur noch Teilzeit beschäftigt bin? Was ist dann maßgebend für die Berechnungen? Danke Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


mellomania

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du bekommst das was du ohne bv bekommst.


MamaausM

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Du bekommst das laut Vertrag, also VOLLZEIT. Der AG bekommt über die fehlende AZ über die Umlage das Geld zurück. Bezahlen muss er aber so als würdest du arbeiten


peekaboo

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Port

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Ihr Vertrag lautet auf Vollzeit. Sie arbeitet nur deshalb Teilzeit, weil sie keine 8 Stunden am Tag, sondern nur 5 arbeiten darf aufgrund des Teilzeit-BV.


MamaausM

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Genauso.... Sie würde Vollzeit arbeiten und darf nur noch Teilzeit wegen BV Das ist was anderes, als würde sie freiwillig die AZ reduzieren und hätte den Arbeitsvertrag geändert


peekaboo

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