lucky_me
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis nächstes Jahr September in Elternzeit und wurde vor ein paar Monaten von meinem Chef angeschrieben, dass ich die betriebsärztliche Untersuchung (regulär alle 4 Jahre) bis zum 31.08.20 schriftlich nachweisen muss. Habe daraufhin mit ihm telefoniert, dass ich ja noch bis September 2021 in Elternzeit bin und die Untersuchung kurz vor meinem Wiedereinstieg machen lassen wollte. War für ihn angeblich ok. Gestern kam dann ein Brief an, quasi eine Mahnung, dass ich die Untersuchung nicht nachgewiesen hätte und noch bis zum 31.12.20 Zeit habe, das nachzuholen. Sonst könnte ich nicht weiterbeschäftigt werden. Ist das rechtens in der Elternzeit? Ich möchte mich sehr ungern mit meiner kleinen Tochter zum Arzt begeben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Habe auch keinen, der auf sie aufpassen könnte und beim letzten Mal war ich fast 3 Stunden dort in der Praxis. Nächstes Jahr hätte ich mehr Zeit, da sie dann ab August in den Kindergarten geht. Darf er das in der Elternzeit, fast ein Jahr vor Ablauf, verlangen und mir wirklich kündigen, wenn ich das nicht bis zum 31.12. nachgewiesen habe? Herzliche Grüße, Lucky_me
Hallo, das kommt auf die gesetzliche Grundlage für die Untersuchung an. Ob dort die Rede von Jahren oder Betriebstätigkeit ist. Liebe Grüße NB
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